Die Beratung des Pariser Schwurgerichts hätte sechs Stunden gedauert. Bouhalem Bouchiba, der ehemalige „Star“-Grafikdesigner von Disney und Pixar, wurde am Donnerstagabend wegen Mittäterschaft bei Vergewaltigungen und sexuellen Übergriffen auf mehrere hundert philippinische Mädchen zu 25 Jahren Gefängnis mit zwei Dritteln Sicherheitsstrafe verurteilt.
Der 59-Jährige wurde der Mittäterschaft bei wiederholten Vergewaltigungen und sexuellen Übergriffen auf Minderjährige, aber auch der Mittäterschaft am schweren Menschenhandel mit Minderjährigen als Wiederholungstäter und des gewohnheitsmäßigen Betrachtens von kinderpornografischen Inhalten im Internet für schuldig befunden.
Das Gericht akzeptierte auch den erschwerenden Umstand von Folter- und Barbareihandlungen, die ihm von der Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit den Tatbeständen der Mittäterschaft bei Vergewaltigung, sexuellen Übergriffen und Menschenhandel vorgelegt worden waren. Vom Besitz kinderpornografischer Bilder wurde er jedoch „im Zweifelsfall“ freigesprochen. Das Pariser Schwurgericht ordnete außerdem eine 20-jährige sozialgerichtliche Aufsicht, die Verpflichtung zur Entschädigung der Zivilparteien und ein endgültiges Berufsverbot für Minderjährige an.
„Schreckliche“ und „ekelhafte“ Taten, so der Angeklagte selbst
In seiner letzten Rede gestand Bouhalem Bouchiba mit Glatze und ergrauendem Bart noch einmal seine Schuld ein. „Ich erkenne alles, was ich getan habe. Ich bitte die Opfer um Vergebung“, fügte er hinzu.
Der 59-jährige Mann stand seit Dienstag vor Gericht, weil er zwischen 2012 und 2021 philippinische Frauen dafür bezahlt hatte, junge philippinische Mädchen im Alter von fünf bis zehn Jahren und mindestens einmal ein kleines Mädchen ab zwei Jahren zu vergewaltigen und sexuell zu missbrauchen vor einer Webcam durch die Praxis des „Live-Streamings“. Auf der anderen Seite des Bildschirms gab der Angeklagte die Befehle, die er selbst als „schrecklich“ und „ekelhaft“ bezeichnete, und masturbierte.
Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft das gleiche Urteil gegen den Angeklagten beantragt. „Auf der Seite des Gartens gibt es den Grafikdesigner, der Kinder zum Staunen bringt (…) und auf der Seite des Gerichts ist Bouhalem Bouchiba ein pädophiler Regisseur, der seine eigenen Horrorfilme dreht“, erklärte General Counsel Philippe Courroye.
Der Angeklagte gibt „alle angeblichen Tatsachen“ zu
Die Verteidigung plädierte in diesem Fall für eine „Nuancierung“, da der Angeklagte „alle behaupteten Tatsachen“ zugegeben hatte, und forderte außerdem, „seine psychologische Entwicklung“ zu berücksichtigen.
Drei Tage lang folgten mehrere Experten aufeinander und schilderten die Geschichte dieses Mannes, der laut Gerichtspräsident Mahrez Abassi zu einer „internationalen Koryphäe des Zeichnens“ geworden sei, aber eine „komplexe“ Vergangenheit und eine „gestörte Sexualität“ habe. Während seiner Vernehmung gab der Angeklagte spontan zu, dass er sich „aller Taten“ schuldig gemacht habe, die ihm zur Last gelegt wurden, und betonte „die Vorteile des Gefängnisses“ auf seinem Weg zur Wiedergutmachung.
„Drei Jahre lang habe ich nicht masturbiert, während ich an ein Kind gedacht habe“, versicherte er. Um über diese Kinder zu sprechen, gab Bouhalem Bouchiba, der von Experten als „Pädophiler“ und „Sadist“ beschrieben wurde, zu, den Begriff „Schweine“ zu verwenden, und ordnete gewalttätige und „vorgefertigte“ Handlungen gegen sie an.
Zwischen 50 und 100 Euro
Beispielsweise befahl er den Menschen, „ein T-Shirt in das Maul eines Schweins zu stecken“, „ein Schwein zu finden, das es ganz durchschneidet“ oder ein Messer auf die Genitalien eines Kindes anzuwenden. Ihm zufolge dienten diese Anweisungen dazu, „sich selbst zu erschrecken“, doch er erkannte, dass sie einer „Folter“ gleichkamen.
Erst als das Video fertig war, schickte er das Geld. Zwischen 50 und 100 Euro. Seiner Meinung nach eine Möglichkeit, den Zoll abzufertigen. „Jedes Mal, wenn ich Geld schickte, befreite es mich psychologisch von meiner Verantwortung“, argumentierte er.
Den Ermittlungen zufolge soll Bouhalem Bouchiba in diesem Zeitraum mehr als 50.000 Euro ausgegeben haben. Sein Name wurde nach einer ersten Verurteilung im Jahr 2014 wegen sexueller Übergriffe auf seine 9-jährige Stieftochter in Fijais, der Akte für Sexualstraftäter, registriert.