Er baute in seinem Haus in der Vendée 25 Cannabispflanzen an: acht Monate lang geschlossen

Er baute in seinem Haus in der Vendée 25 Cannabispflanzen an: acht Monate lang geschlossen
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Redaktionelle Challans

Veröffentlicht am

3. November 2024 um 8:20 Uhr

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Dieser 44-jährige Mann, Saint-Etienne-du-Bois (Vendée) ist bei Polizei, Gendarmerie und Justiz bestens bekannt. Seine Akte enthält nicht weniger als achtzehn Erwähnungen wegen Diebstahl, schweren Diebstahls, schwerer Gewalt, Tragen einer verbotenen Waffe, Verkehrsdelikten und Drogenfällen. Er ist derzeit zur Verbüßung mehrerer dieser Strafen inhaftiert und kann Anfang September 2025 entlassen werden. Letzten Donnerstag traf er unter der Aufsicht von Mitarbeitern der Gefängnisverwaltung im Gericht ein.

„Es war für meinen persönlichen Verbrauch“

Am 22. Mai 2023 ist es soweit von der Polizei kontrolliert, er hält ein paar Gramm Cannabisharz. In seiner Wohnung wird eine Durchsuchung durchgeführt. In einem Raum, einer alten Tabakscheune, die an sein Haus angrenzt, machen die Gendarmen eine ziemliche Entdeckung. Dort werden 25 Cannabispflanzen angebaut, mit der gesamten notwendigen Ausrüstung: Lampen, Bewässerungs- und Heizsystem. Auf die Frage des Vorsitzenden Richters Yannick le Goater erklärt der Angeklagte, „alles online gekauft zu haben“. Er fügt hinzu: „Es war für meinen persönlichen Verbrauch, es kostet weniger, als es auf der Straße zu kaufen.“

Acht weitere Monate Gefängnis

Er sagt auch: „Mir ging es nicht so gut, ich hatte Probleme.“ Staatsanwalt Eric Bret „sieht keinen Zusammenhang zwischen persönlichen Problemen und dem Cannabisanbau.“ Er versichert: „Mit 44 Jahren ist er ein lebenslanger Straftäter, seit seiner ersten Verurteilung in dem Jahr, in dem er volljährig wurde, das ist schon lange her und das ist immer so geblieben.“ Eine Gefängnisstrafe von einem Jahr ist erforderlich.

„Einmal Straftäter, immer Täter“

Dem Anwalt des Angeklagten fällt es „schwer, diese Perspektive zu verstehen“, Me Esthère Gallardo lehnt diese Vorstellung „einmal Täter, immer Täter“ ab. Die Verteidigung stellt fest: „Er bereitet bereits seine Freilassung vor, er arbeitet in Untersuchungshaft, er präsentiert gute Garantien für die Zukunft.“ Ein Jahr passt nicht zu seinem Profil.“ Es wird um Gnade gebeten.

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Nach Beratung verurteilte das Gericht den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten.

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