Zwölf neue Postboten aus der Haute-Loire wurden am Dienstag, dem 5. November, in den Salons der Präfektur Puy-en-Velay im Rahmen einer feierlichen Zeremonie vereidigt.
„Wenn ein Postangestellter einen Eid leistet, gibt das gesamte Postamt sein Wort. » Diese 7 Postboten und 5 Postboten sind auf die Standorte Puy-en-Velay, Yssingeaux, Vorey-sur-Arzon, Saint-Paulien, Arvant, Brioude, Sainte-Sigolène und Monistrol-sur-Loire angewiesen. Mit dem Eid verpflichteten sie sich offiziell dazu, die Ethik und das professionelle Verhalten von La Poste zu respektieren und ihre Rolle „mit Gewissen, Ehrlichkeit und Rechtschaffenheit“ auszuüben.
Respektieren Sie das Briefgeheimnis
Nachdem sie das offizielle Dokument gelesen hatten, leisteten die zwölf Postangestellten nacheinander den Eid. Mit diesem Gesetz haben sie sich somit insbesondere dazu verpflichtet, „die Unversehrtheit der von Kunden hinterlegten Gegenstände, die Unverletzlichkeit und das Geheimnis der Korrespondenz, auch elektronischer Art, und der Informationen, die ihnen im Rahmen der Erbringung ihrer Dienstleistung bekannt werden“, zu respektieren. Schließlich sieht der Text auch vor, dass der Postangestellte jeden Verstoß dem Vorgesetzten melden muss.
„La Poste ist das einzige Unternehmen, das sich eines solchen Engagements seiner Mitarbeiter rühmen kann“, erklärt das Unternehmen.
Die Ablegung des Eides ist die Grundlage des beruflichen Engagements der Postmitarbeiter und der Grundstein für das Vertrauen, das die Kunden La Poste entgegenbringen. Es betrifft alle Mitarbeiter von La Poste, unabhängig von ihrer Funktion, ihrem Funktionsniveau und ihrer Qualität (Beamter/Angestellter). Es betrifft auch Personal, das mit befristeten Verträgen eingestellt wird.
Seit 1790
Bei La Poste nimmt es eine besondere Dimension an, da Artikel II des Gesetzes vom 29. August 1790 bereits während der Französischen Revolution eine rechtliche Übersetzung für die Ablegung eines Berufseides vorsah. In dem besagten Artikel heißt es: „Die Postverwalter und -angestellten schwören, den Glauben an das Briefgeheimnis zu wahren und treu zu befolgen und alle Verstöße, die stattfinden könnten und drohen, den Gerichten anzuzeigen ihr Wissen“.