An diesem Donnerstag, dem 14. November, wurde ein 55-jähriger Mann vom Schwurgericht Aude wegen Vergewaltigung und sexueller Übergriffe auf drei Jungen zwischen 2002 und 2005 in Carcassonne zu dreißig Jahren Haft verurteilt.
Das Schwurgericht Aude verkündete am Donnerstag, dem 14. November, sein Urteil in einem Fall „Wiederholte Vergewaltigung und sexuelle Übergriffe auf eine 15-jährige Minderjährige“ zwischen 2002 und 2005 in Carcassonne an drei Jungen begangen, darunter zwei Kinder der damaligen Lebensgefährtin des Angeklagten. Der 55-jährige wurde zu einer Freiheitsstrafe von dreißig Jahren unter sozialgerichtlicher Aufsicht von zehn Jahren und der Verpflichtung zur psychologischen Betreuung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft forderte außerdem dreißig Jahre Gefängnis, darunter zweiundzwanzig Jahre Sicherheitsdienst.
Dieser Fall wird seit Dienstag, dem 12. November, vor dem Gericht in Carcassonne verhandelt. An diesem Tag beantragte Frau eine teilweise geschlossene Sitzung.e Quentin Poirot-Seynaeve (Anwalt in Carcassonne), der Anwalt einer der Zivilparteien.
Bereits wegen Vergewaltigung Minderjähriger verurteilt
Es ist nicht das erste Mal, dass der Fünfzigjährige wegen Vergewaltigung Minderjähriger gerichtlich verurteilt wird. Tatsächlich wurde bei ihm viele Jahre lang ein Pädophiler diagnostiziert. 1996 wurde er erstmals wegen sexueller Nötigung vor dem Strafgericht in Lille angeklagt.
Doch im Jahr 2011 wurde er wegen Vergewaltigung Minderjähriger vom Schwurgericht Aude zu zwölf Jahren strafrechtlicher Haft verurteilt. Dann im September 2023 vom Schwurgericht Haute-Garonne zu einer strafrechtlichen Freiheitsstrafe von 25 Jahren verurteilt, ebenfalls wegen Vergewaltigung von Minderjährigen.