Par
Sébastien Comet
Veröffentlicht am
14. November 2024 um 13:26 Uhr
; aktualisiert am 14. November 2024 um 13:35 Uhr.
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In weniger als einer Woche sorgt die Vogelgrippe in den Landes erneut für Schlagzeilen. Nachdem am Donnerstag, dem 7. November, ein erster Fall auf einem Bauernhof in Saint-Étienne-d’Orthe entdeckt wurde, wurde in dieser Gemeinde erneut ein Ausbruch der hochpathogenen Vogelgrippe (HPAI) festgestellt, immer noch in einer Entenzucht.
Euthanasie von 6.000 Tieren
Die Präfektur Landes gibt an, dass die Tiere in diesem zweiten Fall „in Übereinstimmung mit den Vorschriften“ gegen HPAI geimpft worden seien. Um jedoch jeglichem Risiko einer Ausbreitung des Virus vorzubeugen, „a Euthanasie-Aktion für die 6.000 anwesenden Tiere in der Zucht wird diesen Donnerstag umgesetzt“, fügen die staatlichen Dienste hinzu.
Die DDETSPP-Dienste führen derzeit eine epidemiologische Untersuchung durch, um festzustellen, ob epidemiologische Zusammenhänge zwischen den beiden Ausbrüchen bestehen.
Was die Maßnahmen zur Bekämpfung dieses neuen Falls betrifft, so ändern sie sich nicht im Vergleich zu denen, die vor einer Woche eingeführt wurden, nämlich eine Schutzzone im Umkreis von 3 km vom ersten Ausbruch und eine Überwachungszone im Umkreis von 10 km rund um den Ausbruch.
Liste der Gemeinden in Schutzzonen (ZP)
Orist 40211
Pey 40222
Port-de-Lanne 40231
Saint-Étienne-d’Orthe 40256
Saint-Jean-de-Marsacq 40264
Saint-Lon-les-Mines 40269
Sainte-Marie-de-Gosse 40271
Saint-Martin-de-Hinx 40272
Liste der Gemeinden in der Überwachungszone (ZS)
Bélus 40034
Biarrotte 40042
Biaudos 40044
Preispool 40059
Cauneille 40077
Hastingues 40120
Heugas 40125
Josse 40129
Oeyregave 40206
Orthevielle 40212
Peyrehorade 40224
Rivière-Saas-et-Gourby 40244
Saint-André-de-Seignanx 40248
Saint-Geours-de-Maremne 40261
Saint-Laurent-de-Gosse 40268
Saint-Vincent-de-Tyrosse 40284
Saubrigues 40292
40293 nach Saubu
Siest 40301
Tercis-les-Bains 40314
Die Einführung neuer Tiere ist verboten
In diesen Gebieten sind alle Orte von Die Haltung von Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln unterliegt besonderen Anforderungen gibt die Präfektur an. Jegliche Verbringung von Geflügel und anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln sowie die Einführung neuer Tiere dieser Art sind verboten, es sei denn, die staatlichen Stellen gewähren eine Ausnahmegenehmigung. Schließlich wird die HPAI-Überwachung durch die weiter gestärkt die Durchführung von Selbstkontrollen zur Pflicht gemacht per Präfekturerlass.
Zur Erinnerung: Am 8. November 2024 hat Frankreich die Risikostufe für die Vogelgrippe von „mäßig“ auf „hoch“ angehoben. Eine Entscheidung, die die (erneute) Einsperrung aller Schwimmtiere vorsah.
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