In Val-d’Oise gibt es richterliches grünes Licht für dieses Gebäude mit 55 Wohneinheiten in der Nähe des Bahnhofs

In Val-d’Oise gibt es richterliches grünes Licht für dieses Gebäude mit 55 Wohneinheiten in der Nähe des Bahnhofs
In Val-d’Oise gibt es richterliches grünes Licht für dieses Gebäude mit 55 Wohneinheiten in der Nähe des Bahnhofs
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Von

Julien Ducouret

Veröffentlicht auf

8. Juni 2024 um 7:31 Uhr

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In Herblay-sur-Seine (Val-d’Oise) hatten Alexandre und Raymonde vergeblich versucht, diesen kollektiven Wohnungsbau der Bau- und Verkaufszivilgesellschaft (Sccv) Herblay in der Rue Émile-Boulommier 1 vor dem Verwaltungsgericht von zu vereiteln Cergy-Pontoise am 20. Juni 2023. Sie verwiesen die Angelegenheit daher am 14. August 2023 an das höchste französische Verwaltungsgericht.

Die Baugenehmigung verpflichtete den Kläger, „alle Maßnahmen zu ergreifen, um einen wirksamen Schutz vor Belästigungen“ (…) im Einklang mit dem Präfekturerlass (…) über die Schalldämmung zu gewährleisten“, argumentierten die ersten Richter. »

Durch diesen Erlass des Präfekten von Val-d’Oise wird der Boulevard Oscar-Thévenin, der weniger als 30 Meter vom Projekt entfernt liegt, zu den Infrastrukturen gezählt, die Mindeststandards für die Schalldämmung gegen Außenlärm unterliegen“, stellte das Verwaltungsgericht fest.

„Mit der Genehmigung ging somit eine präzise und verbindliche Auflage einher, die den Petenten verpflichtete, bei den Arbeiten die gesetzlichen Bestimmungen zur Schalldämmung von Wohngebäuden einzuhalten, die dem Lärm bestimmter Straßeninfrastrukturen ausgesetzt sind.“

Der Bürgermeister (Lr) von Herblay-sur-Seine, Philippe Rouleau, hatte der Tochtergesellschaft von OGIC, einem Entwickler mit Sitz in Issy-les-Moulineaux (Hauts-de-Seine), ebenfalls auferlegt, „die Anforderungen der Gewerkschaftssammlung zu respektieren“. und Behandlung von Abfällen Tri-Action. Darin wurde ausdrücklich empfohlen, „die Zugangstüren zu den Container-Präsentationsflächen zu entfernen, damit diese direkt vom öffentlichen Bereich aus zugänglich sind“.

„Der Bürgermeister beabsichtigte, alle Empfehlungen der Gewerkschaft für den Antragsteller anfechtbar und verbindlich zu machen, und (…) die Konformität des Vorhabens (…) ist unter Berücksichtigung dieser Anforderungen zu beurteilen“, leitete das Verwaltungsgericht daraus ab Cergy-Pontoise. »Damit war es möglich, sicherzustellen, dass das Projekt mit der Notwendigkeit einer Präsentationsfläche in Einklang steht, die direkt vom öffentlichen Bereich aus zugänglich ist. »

Verzerrte Dokumente in der Datei

Alexandre und Raymonde, ebenfalls Partner einer benachbarten Immobilienagentur, behaupteten dennoch, dass die ersten Richter einen „Rechtsfehler“ begangen hätten, als sie entschieden hätten, dass die Baugenehmigung „einer Genehmigung zum Abriss“ bestehender Gebäude gleichkäme. Sie hätten außerdem „die Unterlagen in der Akte verfälscht“, indem sie ihr Argument bezüglich der „Hausmüllsammelstelle“ zurückgewiesen hätten, behaupteten sie.

„Die Kassationsbeschwerde vor dem Staatsrat unterliegt einem vorherigen Zulassungsverfahren“, erinnert das höchste französische Verwaltungsgericht in einem soeben veröffentlichten Urteil vom 10. Mai 2024.

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„Die Zulassung wird verweigert (…), wenn die Berufung unzulässig ist oder keine schwerwiegenden Gründe dafür vorliegen.“ der Berufung“.

Die Baugenehmigung für das Gebäude ist nun rechtskräftig.

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