Das Jahr 2023 ist von anhaltender Inflation geprägt.
Seegebühren machen etwa ein Viertel der tatsächlichen Betriebseinnahmen ausländischer Kommunen aus. Sein Hauptzweck besteht darin, den Gemeinden die für ihren Betrieb notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen. Es geht auch darum, die Wettbewerbsfähigkeit lokaler Produktionsunternehmen zu fördern, insbesondere durch den Ausgleich der ihnen entstehenden Mehrkosten und durch Befreiungen von der Einfuhr von Waren, die für ihre Aktivitäten bestimmt sind.
Die Steuerressourcen ausländischer Gemeinden wurden durch die Abschaffung der Wohnsteuer für Hauptwohnsitze erheblich beeinträchtigt.
Seit dem 1. Januar 2021 erheben Kommunen keine Wohnsteuer mehr für Hauptwohnsitze. Im Gegenzug wurde diesen Gemeinden der abteilungsspezifische Anteil der auf ihrem Territorium erhobenen Grundsteuer auf bebaute Immobilien (TFPB) zugeteilt.
Die Reform der Kommunalbesteuerung nach der Abschaffung der Wohnungssteuer auf Hauptwohnsitze (THRP) führte zur Berechnung eines Korrekturkoeffizienten für den Ausgleich der THRP, der sich wie die Steuerbemessungsgrundlagen weiterentwickelt und es ermöglicht, die Höhe der Abgabe oder Zahlung jedes Jahr anzupassen auf die unterschiedlichen Grundsteuerbemessungsgrundlagen für bebaute Grundstücke in der Gemeinde.
Somit sind die Gemeinden in Übersee insgesamt Nettozahler der Wohnsteuerentschädigung. Ein Teil der von den lokalen Stützpunkten erzeugten Produkte entzieht sich somit ihrem Territorium für einen Betrag von mehr als 100 Millionen Euro.
Die Gemeinden Guadeloupe und Guyana sind die größten Beitragszahler, da mehr als 54 Millionen Euro an TFPB-Produkten aus den Gebieten der Gemeinden Guadeloupe und mehr als 24 Millionen Euro aus den Gemeinden Guyanas stammen.
Somit sind nur die Gemeinden Réunion und Mayotte insgesamt Nettoempfänger. Gemeinden in anderen Departements sehen daher, dass mehr als 100 Millionen Euro lokaler Einnahmen das Gebiet verlassen, in dem sie erwirtschaftet wurden.