Keine Entschädigung für diesen Feuerwehrmann aus Val-d’Oise, der eine Prüfung nicht bestanden hat

Keine Entschädigung für diesen Feuerwehrmann aus Val-d’Oise, der eine Prüfung nicht bestanden hat
Keine Entschädigung für diesen Feuerwehrmann aus Val-d’Oise, der eine Prüfung nicht bestanden hat
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Von

Pontoise-Redaktion

Veröffentlicht auf

11. Juni 2024 um 18:49 Uhr

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DER Staatsrat lehnte den Antrag eines Feuerwehrmanns des Feuerwehr- und Rettungsdienstes des Departements ab (Sdis) von Val-d’Oise, der die Gerichte gebeten hatte, die Entscheidung aufzuheben, mit der im Jahr 2016 die schriftlichen Prüfungen für das Diplom des Leiters des Brandschutz- und Personenassistenzdienstes „zum dritten Mal verschoben“ wurden (Ssiap 3).

„Fiktive und willkürliche Notiz“

Der Bewerber beantragte zumindest eine „Neubewertung seiner Arbeit durch eine völlig unparteiische Jury“ und die Zahlung einer Entschädigung von 15.000 Euro durch die Sdis von Val-d’Oise: den Vorsitzenden der Jury, der ihm die Ausscheidungsnote gegeben hatte von 6/20 habe „lautstark geäußert“, dass er „nie“ seine Prüfung ablegen werde, bescheinigte er 2023 dem Verwaltungsberufungsgericht von Versailles.

Derselbe Geschworene sei vor allem wegen „Mittäterschaft bei der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt einer organisierten Bande“ und „passiver Korruption“ angeklagt worden, betonte der Kläger vor den Richtern.

Der Prüfer sei daher „voreingenommen“ gewesen, schlussfolgerte sein Berufungsanwalt: Diese von einem „strafrechtlich angeklagten“ Geschworenenpräsidenten beschlossene Vertagung sei mit einem „Machtmissbrauch“ behaftet. Aber „der Exponent erkennt nicht den Zusammenhang zwischen der Anschuldigung des Präsidenten (…) und dem Machtmissbrauch“, antwortete Sdis 95 in seiner Verteidigung.

Fiktive Notiz

„Es ist nicht erwiesen, dass der Vorsitzende der Jury ihm gegenüber feindselig gesinnt war und dass seine Bewertung somit auf Erwägungen beruhte, die außerhalb der Begründetheit des von der betroffenen Person verfassten technischen Sicherheitshinweises liegen“, bestätigte das Verwaltungsgericht in erster Instanz Cergy-Pontoise.

„Es ist nicht erwiesen (…), dass der Präsident der Jury bei seiner Vorstellung zur zweiten schriftlichen Prüfung am 8. Februar 2016 geschrien hätte, dass er ihm gesagt hätte, dass er diese Prüfung niemals haben würde und dass er es tun würde.“ „Ich habe ihm eine fiktive und willkürliche Bewertung gegeben“, bestätigte anschließend das Verwaltungsberufungsgericht von Versailles. „Es ist auch nicht erwiesen, dass ihm Fragen gestellt wurden, die nicht in der Sendung auftauchen. »

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Staatsrat

„Daher reichen die alleinigen Angaben des Antragstellers nicht aus, um das Vorliegen einer Diskriminierungsvermutung nachzuweisen“, befanden die Richter. „Sie erlauben es auch nicht, das Vorliegen eines Verstoßes gegen die Gleichheit der Kandidaten und das Fehlen der Unparteilichkeit der Jury nachzuweisen.“ (…) Wenn schließlich der Vorsitzende der Jury wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt einer organisierten Bande und passiver Korruption strafrechtlich verfolgt wurde, reicht dieser Umstand nicht aus, um zu beweisen, dass die Entscheidung mit Machtmissbrauch behaftet wäre. »

Der gescheiterte Feuerwehrmann legte daraufhin Berufung beim Staatsrat ein, ihm wurde jedoch zum jetzigen Zeitpunkt die Gewährung von Prozesskostenhilfe (Aj) verweigert, einer staatlichen Beihilfe, die den am stärksten benachteiligten Prozessparteien zur Deckung ihrer Rechtskosten vorbehalten ist. Er musste daher die teuren Gebühren eines auf Kassationsbeschwerden spezialisierten Anwalts bezahlen.

Gerichtskosten

„Kein Text befreit eine solche Berufung von der Anwaltspflicht“, erinnert der Staatsrat in einem soeben veröffentlichten Urteil vom 24. Mai 2024. „Die Berufung (…) wurde jedoch nicht von einem Anwalt beim Staatsrat und beim Kassationsgericht eingereicht, obwohl in der Mitteilung der angefochtenen Entscheidung diese Verpflichtung erwähnt wurde.“ Daher ist seine Berufung unzulässig und kann nicht zugelassen werden. »

GF (PressPepper)


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