Islamfeindlicher Tweet: Keine Vorzugsbehandlung für einen gewählten UDC-Funktionär

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Andreas Glarner wurde von der Immunitätskommission des Nationalrates (CdI-N) angehört.

20 Minuten/Simon Gauser

In einer Veröffentlichung über Kalifate, Minarette, Gebetsrufe, Scharia-Gerichte usw. durch Bombenanschläge und Angriffe auf unschuldige Bürger.“

Unter dem Hashtag „#stoppislam“ geriet der Aargauer mit diesen Kommentaren ins Fadenkreuz der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, die die Aufhebung seiner Immunität und die Ermächtigung zur Eröffnung eines Strafverfahrens gegen ihn wegen Diskriminierungsverdachts beantragt. und Aufstachelung zum Hass.

Andreas Glarner wurde deshalb von der Immunitätskommission des Nationalrates (CdI-N) angehört. Er erklärte ihr, dass seine Veröffentlichung „eindeutig Teil der politischen Arbeit sei, die er seit langem betreibt“. Er fügte hinzu, „dass er keineswegs Einzelpersonen im Einzelnen angegriffen, sondern vielmehr auf eine Gefahr für die Gesellschaft und die Schweiz hingewiesen habe.“

„Parlamentarische Ziele“

Doch am Montag entschied die Kommission mit 5 zu 4 Stimmen, dass die Aussagen des Aargauers nicht durch relative Immunität geschützt seien. Sie ist daher der Meinung, „dass Parlamentarier nicht grundsätzlich gegenüber Privatpersonen privilegiert werden sollten, wenn sie sich auf Plattformen äußern, auf denen grundsätzlich jeder ein Publikum erreichen kann.“

Für sie sind die Ausführungen von Andreas Glarner „zu allgemein und global formuliert, als dass daraus ein Bezug zu bestimmten parlamentarischen Zielen hergestellt oder konkrete gesetzgeberische Maßnahmen abgeleitet werden könnten“. Und fügte hinzu: „Es wäre daher nicht gerechtfertigt, ihm gegenüber Privatpersonen, die sich in sozialen Netzwerken ähnlich äußern, eine Vorzugsbehandlung zu gewähren.“

Es obliegt daher der Rechtskommission des Ständerats, sich mit der Angelegenheit zu befassen, bevor die Berner Justiz ein Verfahren einleiten kann.

Handgemenge im Bundeshaus

Neben dem Fall Andreas Glarner wurde diese Woche auch gegen andere UDC-Parlamentarier ein Antrag auf Aufhebung der Immunität gestellt. Der Zuger Thomas Aeschi und der Walliser Michael Graber gerieten wegen einer Schlägerei im Bundeshaus während des Besuchs des Präsidenten des ukrainischen Parlaments ins Visier der Bundesanwaltschaft.

Von Polizisten kurzerhand zurückgedrängt, wird ihnen vorgeworfen, Sicherheitshinweise missachtet zu haben.

Da dieser Fall zahlreiche Fragen aufwirft, insbesondere hinsichtlich des Sachverhalts, hat die Immunitätskommission des Nationalrates beschlossen, ihre Entscheidung vorerst auszusetzen.

Migrationspolitik

Auch die Immunitäten von Staatsrat Marco Chiesa (UDC/TI) und dem ehemaligen Nationalrat Peter Keller (UDC/NW) wurden in Frage gestellt. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern beantragte ihre Aufhebung wegen des Verdachts der Diskriminierung und Volksverhetzung im Zusammenhang mit zwei SVP-Wahlkampagnen zur Migrationspolitik im Jahr 2023, eine mit dem Titel „Neue Normalität?“, eine weitere mit „Nein zur Schweiz“. 10 Millionen Einwohner!“

Da die Erklärungen der beiden Mandatsträger unter „die im Rahmen eines demokratischen Wahlkampfes herrschende Meinungs- und Meinungsfreiheit“ fielen, lehnte die Immunitätskommission des Nationalrates das Gesuch der Berner Justiz ab.

Wenn die Weigerung, die Immunität aufzuheben, für Marco Chiesa rechtskräftig ist, muss die Rechtskommission des Ständerats noch im Fall von Peter Keller entscheiden.

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