An diesem Dienstag sorgte Staatsanwalt Laurence Brenlla für eine Überraschung. Im Fall der Prostituierten, die im Jahr 2022 in den Weinbergen auf den Höhen von Vevey (VD) vergewaltigt, geschlagen und ausgesetzt worden sein soll, verzichtete sie auf den Vorwurf der Vergewaltigung. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft erinnerte zunächst daran, dass die Angeklagten „alle drei sehr jung sind“. Sie wurden bereits mehrfach verurteilt, unter anderem vom Jugendgericht. Sie sind unbewohnt und treiben. Sie betonte dann, dass „ihre Aussagen den gefundenen Elementen entsprechen, der Zweifel muss ihnen zugute kommen“. Und die drei Angeklagten behaupteten stets, dass die sexuellen Beziehungen einvernehmlich gewesen seien.
Andererseits gaben sie zu, die junge Frau, Mutter zweier Kinder, mit Pfefferspray besprüht und ihre Handtasche mit mindestens 800 Franken sowie ihr Mobiltelefon gestohlen zu haben. Der Staatsanwalt beantragte daher eine Freiheitsstrafe von drei Jahren gegen den Haupttäter sowie eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten und eine Bewährungsstrafe von 18 Monaten gegen die Mittäter des Raubüberfalls. Sie hatte das Gefühl, dass sie einen „echten Hinterhalt“ inszeniert hatten und mit „Grausamkeit“ vorgegangen waren, als sie sie „mitten im Nirgendwo zurückgelassen“ hatten.
Was den Anwalt des Klägers betrifft, so lässt er sich nicht rühren. Ihre Klientin wurde tatsächlich vergewaltigt und die Schläge, die sie erhalten habe, seien sehr real gewesen, sagt sie. „Auch heute noch ist sie traumatisiert und muss sich einer psychologischen Behandlung unterziehen“, verriet er. Sein Antrag auf eine moralische Entschädigung von 45.000 Franken bleibt daher bestehen.
Abschließend erinnerten die Verteidiger daran, dass es sich bei den meisten Verletzungen am Körper der Prostituierten um „Kratzer“ handele, die sie möglicherweise „durch einen Sturz in die Ranken“ erlitten habe. Sie hielten sie außerdem für unglaubwürdig, da sie vorsätzlich gelogen habe, insbesondere in Bezug auf ihren Drogenkonsum, und ihre Version mehrfach geändert habe.
Als die Angeklagten sie außerdem in die Weinberge brachten, forderte sie sie nicht auf, aus dem Fahrzeug auszusteigen. Es hätte daher keine Einschränkung gegeben. Kurz gesagt, sie fordern Freispruch für alles außer Banditentum.
Das Urteil wird am Freitag verkündet.