Ein Internetnutzer, der dem Rektor des Maurice-Ravel-Gymnasiums (Paris) gedroht hat, wird wegen „öffentlicher und direkter Provokation ohne Wirkung zur Begehung eines Verbrechens oder Vergehens“ vor das Strafgericht in Bourg-Rhône gestellt -Bresse soll an diesem Donnerstag verurteilt werden, erfuhr CNEWS von der Staatsanwaltschaft.
An diesem Donnerstag, dem 28. November, muss ein Internetnutzer dem Strafgericht Bourg-en-Bresse vorgeführt werden, der gedroht hat, die Rektorin des Maurice-Ravel-Gymnasiums in Paris zu töten, die im vergangenen Februar eine Schülerin aufgefordert hatte, ihren Schleier abzunehmen (Ain) um beurteilt zu werden.
Tatsächlich hatte die Person in den sozialen Netzwerken geschrieben: „Wir müssen diesem Hundesohn zwei geben“, wobei die Nachricht direkt an den Rektor des Pariser Gymnasiums gerichtet war.
Daher und im Anschluss an diese Veröffentlichung wird die Person wegen „öffentlicher und direkter Provokation ohne Wirkung zur Begehung einer Straftat oder eines Vergehens“ strafrechtlich verfolgt. Die von CNEWS kontaktierte Staatsanwaltschaft Bourg-en-Bresse gab an, dass der Mann am 7. November in einer Sammelverhandlung vor Gericht gestellt worden sei. Das Urteil wird jedoch unter Vorbehalt an diesem Donnerstag um 13:30 Uhr verkündet.
In der Anhörung am 7. November hatte die Staatsanwaltschaft gegen den Einzelnen „eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten mit ausgesetzter Bewährung, mit Fürsorgepflicht, Verpflichtung zur Entschädigung der Zivilpartei und einem Einreiseverbot für den Kontakt mit der Zivilpartei für die Dauer von zwei Jahren“ beantragt . Darüber hinaus hatte die Staatsanwaltschaft gegen den Betroffenen ein „Waffenbesitzverbot für zwei Jahre“ beantragt.
Eine weitere Person wurde bereits in Paris verurteilt
Was die Zivilparteien betrifft, forderten die Anwälte des Rektors des Maurice-Ravel-Gymnasiums noch während der Anhörung am 7. November 10.000 Euro Schadensersatz.
Was den Anwalt der Nationalen Gewerkschaft der Führungskräfte des Nationalen Bildungswesens betreffe, forderte er einen symbolischen Euro Schadensersatz, fügte die Staatsanwaltschaft hinzu.
Im selben Fall wurde ein 27-jähriger Mann, der verdächtigt wird, den Rektor des Maurice-Ravel-Gymnasiums bedroht zu haben, am vergangenen Montag, dem 18. November, vor dem Pariser Strafgericht zu einer Freiheitsstrafe von 60 Tagen und einem Jahr verurteilt Strafe von jeweils zehn Euro und eine fünftägige Einbürgerungsschulung.