Beschlagnahmung von drei geschützten Vögeln in einem Lebensmittelgeschäft in Perpignan, Gerichtsverfahren läuft
Am 25. Juni 2024 fand in einem Lebensmittelgeschäft in eine Verwaltungskontrolle statt Perpignan. Die Polizisten der Interventionsabteilung, begleitet von der Hundebrigade und dem Kommunalpolitik aus Perpignan entdeckte in den Regalen drei Käfige mit geschützten Vögeln, Stieglitzen.
Das OFB (Französisches Amt für Biodiversität) bestätigte, dass es sich tatsächlich um geschützte Arten handelte. Die Haltung dieser Vögel in Gefangenschaft ist gesetzlich verboten. Der Besitzer des Lebensmittelladens Perpignan erklärte, dass sie die Vögel auf einer Peer-to-Peer-Wiederverkaufsseite gekauft hatte. Sie stellte sie aus, um sie an potenzielle Kunden weiterzuverkaufen. Sie konnte jedoch keine Kaufdokumente oder Zertifikate vorlegen, die die Herkunft der Vögel belegen.
Die Behörden beschlagnahmten die Vögel und übergaben sie demVON B damit sie in ihren natürlichen Lebensraum entlassen werden können. Gegen den Besitzer dieses Lebensmittelladens in Perpignan wurde ein Gerichtsverfahren eingeleitet. Sie wartet nun auf ihre Vorladung.
Der Verkauf eines lebenden Tieres einer nicht domestizierten Art ohne Ausstellung eines aussagekräftigen Dokuments stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann ein Bußgeld von 1.500 Euro drohen. Darüber hinaus kann die Nichtbeachtung von Maßnahmen zum Schutz geschützter Arten mit einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und einer Geldstrafe von 150.000 Euro geahndet werden.