Zwei Jahre später erhält eine bretonische Expatriate in Brüssel ihre Geldstrafe … mit Verzugszinsen: „Ich dachte, es wäre Betrug.“

Zwei Jahre später erhält eine bretonische Expatriate in Brüssel ihre Geldstrafe … mit Verzugszinsen: „Ich dachte, es wäre Betrug.“
Zwei Jahre später erhält eine bretonische Expatriate in Brüssel ihre Geldstrafe … mit Verzugszinsen: „Ich dachte, es wäre Betrug.“
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Ehrlich gesagt dachte ich, es sei ein Betrug, eine betrügerische E-Mail. Justine fällt es immer noch schwer, es zu glauben. In diesem Frühjahr erhielt der bretonische Expatriate in Brüssel eine Beschwerde von einem Gerichtsvollzieher wegen einer Parkstrafe … aus dem August 2021.Wir gingen mit meinem Vater zum Metzger. Mit seinem Auto und daher einem französischen Kennzeichen. Wir hatten auf der Avenue des Saisons in Ixelles geparkt und waren daher offensichtlich angehalten worden.

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Es ist kaum die Formulierung, die überrascht, sie bestreitet es nicht, sondern vielmehr die Verzögerung sowie … der Säumniszuschlag. “Sie sagten, sie hätten mir am 6. April 2023 einen Brief geschickt, den ich nicht erhalten habe. Am 24. April erhielt ich eine weitere, diesmal mit der Aufforderung, die Strafe in Höhe von 25 € und die Kosten in Höhe von 15 € zu zahlen. Ich habe die Geldbuße bezahlt, die ich nicht bestreite, aber ich habe die Kosten bestritten.“ Und keine Antwort… bis Ende Mai dieses Jahres 2024. Es geht eine neue E-Mail ein, in der die berühmte Gebühr von 15 € verlangt wird.“Ich konnte es nicht glauben. Ich hatte diese Geschichte völlig vergessen.

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„Ein Verbindungsproblem“

Kontaktiert, parking.brussels erwähnt einen Fall “außergewöhnlich“. “Die Bearbeitungszeit für diesen Fall durch das Gerichtsvollzieherbüro ist überraschend lang, auch wenn die Verfahren zur Identifizierung eines in Frankreich zugelassenen Fahrzeugs dies teilweise erklären.“kommentiert die Brüsseler Parkagentur.

Bedenken Sie, dass es für parking.brussels äußerst schwierig ist, die gegen ausländische Fahrzeuge verhängten Bußgeldbeträge zurückzufordern … mit Ausnahme von Frankreich und den Niederlanden. Mit diesen beiden Grenzländern ermöglichen bilaterale Abkommen eine Beschleunigung der Verfahren und eine einfachere Beitreibung von Bußgeldern.

Ausländische Fahrzeuge werden nicht mehr von parking.brussels-Agenten überprüft

Aber im Fall von Justine war das für die Bergung zuständige Büro wahrscheinlich mit einem Schluckauf konfrontiert. “Ein Verbindungsproblem im Zusammenhang mit bestimmten französischen Registrierungen hinderte ihn daran, diese Datei zu bearbeiten, die zur Überprüfung und Nachverfolgung in einem separaten Tagebuch abgelegt wurde. teilt uns die Parkagentur mit.

Schließlich werden die 15 € nicht mehr eingefordert. Wir erfuhren, dass das Büro die Akte schließlich schloss und ein Entschuldigungsschreiben verschickte. Schreiben, das Justine nie erhalten hat …

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