Vor dem Handelsgericht ordnete das Unternehmen Edeis eine Entschädigung seines ehemaligen Wirtschaftspartners R2B an

Vor dem Handelsgericht ordnete das Unternehmen Edeis eine Entschädigung seines ehemaligen Wirtschaftspartners R2B an
Vor dem Handelsgericht ordnete das Unternehmen Edeis eine Entschädigung seines ehemaligen Wirtschaftspartners R2B an
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Am 23. Mai 2024 wies das Handelsgericht von Nîmes Edeis, den Verwalter römischer Denkmäler in der Stadt Antonin, an, seinen ehemaligen Subunternehmer nach Beendigung seines Vertrags zu entschädigen. Für die Konsularrichter beläuft sich der wirtschaftliche Schaden für das produzierende Unternehmen auf 241.605 Euro.

In seinem Urteil vom 23. Mai 2024 verurteilte das Handelsgericht von Nîmes das Unternehmen Edeis Concession zur Entschädigung seines ehemaligen Wirtschaftspartners, des Showproduzenten, Schöpfers von Live-Shows, R2B Consulting, nach der Beendigung ihrer Vertragsbeziehungen.

Im Jahr 2021 entschied sich Edeis, genau mit diesem Unternehmen zusammenzuarbeiten, um auf die Ausschreibung der Stadt Nîmes zu reagieren, insbesondere im Hinblick auf die Kultur- und Veranstaltungsanimation unter anderem der antiken Arenen in den Zeiträumen 2022-2023 und 2024.

Im Rahmen dieses Partnerschafts- und Showverwertungsvertrags sollte R2B dann die ausführende Produktion römischer Shows und Veranstaltungen wie der Shows sicherstellen Hadrian und der piktische Krieg im Mai 2022 zu den Römertagen in den Arenen gespielt und Nîmes, Stadt der Götterdie jedes Jahr im August dort präsentiert wird.

Keine echte Beratung

Doch am 9. Juni 2022 beschloss R2B, diesen Vertrag zu unterbrechen. Ihrer Meinung nach mangelt es an wirklicher Rücksprache mit ihrem Vertragspartner Edeis bei der Ausführung ihres Vertragsverhältnisses.

Im Einklang mit dieser Analyse weist das Handelsgericht Nîmes in seiner Entscheidung vom 23. Mai insbesondere darauf hin, dass die sogenannte „Konsultation“ „bestand nicht in der Realität... „als die reine und einfache Anwendung der Entscheidungen von Edeis“.

Für Konsularrichter liegt die Kündigung dieses Vertrags, auch wenn sie auf Initiative von R2B erfolgt, daher in der Verantwortung von Edeis. „Letztere haben R2B nicht erlaubt, die in ihrem Partnerschaftsvertrag festgelegte Rolle zu spielen“, weisen die Richter darauf hin, ihr Urteil zu begründen.

Auflösung von R2B, EDEIS verurteilt

Das Gericht unterstreicht den Wunsch von R2B, trotz Vertragsende freundschaftliche Beziehungen zu Edeis aufrechtzuerhalten, und ist außerdem der Ansicht, dass Edeis Concession während der Ausführung der besagten Vereinbarung keine „von ruhigen Beziehungen zu seinen Partnern überzeugt. Die Behandlung von R2B beispielsweise als „Assistent“, was zeigt, dass es (das Unternehmen Edeis, Anm. d. Red.) sich aufgrund seiner Finanzierung alle Rechte einräumt, obwohl es seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt“, weisen beispielsweise die Konsularrichter darauf hin.

Abgesehen von der Ablehnung des Antrags von Edeis, die Haftung von R2B bei der Kündigung anzufechten, ist es daher Edeis, der hier vom Gericht verurteilt wird. Und wer sieht damit seine Haftung für das Verschulden in Anspruch genommen?

241 605 Euro

Angesichts der finanziellen Folgen dieses Bruchs muss Edeis den wirtschaftlichen Schaden des Produktionsunternehmens der Show in Höhe von 241.605 Euro ersetzen. Ein Betrag, der nach Ansicht der Richter der Schätzung seines voraussichtlichen Umsatzes für die restliche Vertragslaufzeit entspricht. Ein Vertrag, der zunächst im Jahr 2024 auslief.

Nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses muss die derzeit unter Rechtsschutz stehende R2B jedoch aufgrund der richterlichen Entscheidung rund 82.108 Euro an Edeis zurückerstatten. Ein Betrag, der genau den Kostenvorschüssen entspricht, die ihm unnötigerweise entstanden sind, in diesem Fall im Vorgriff auf die Produktion der Show Nîmes, Stadt der Götter.

Edeis Berufung, vollstreckbares Urteil

Der telefonisch kontaktierte Anwalt der Firma R2B geht in diesem Fall davon aus, dass sein Mandant gerade von seinem Vertragspartner zum Rücktritt gezwungen wurde.

„Die Handlungen von Edeis im Rahmen dieses Vertrags führten zu einer echten moralischen Krise, die dann die normale Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen durch meinen Kunden schlichtweg unmöglich machte. Dieser hatte daher keine andere Wahl, als die Konsequenzen zu ziehen und sich aus dem Projekt zurückzuziehen.“ “, er erklärt.

Die Konzessionsgesellschaft Edeis hat nach unseren Informationen ihrerseits gegen dieses bereits vollstreckbare Urteil Berufung eingelegt. Der an diesem Donnerstag, dem 27. Juni, kontaktierte Unternehmenskandidat für seine eigene Nachfolge bezüglich der DSP im Zusammenhang mit der Verwaltung der römischen Denkmäler in Nîmes antwortete nicht auf unsere Anfrage.

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