Ab dem 28. Dezember 2024 tritt das europäische Universalladegerätgesetz in Kraft. USB-C-Ladegerät wird zum Standard für alle elektronischen Geräte in der EU. Ein Gesetz, das das Leben der Verbraucher vereinfacht und gleichzeitig ökonomisch und ökologisch ist.
Kein Kabelsalat mehr in Schubladen. Ab diesem Samstag, 28. Dezember, ist die USB-C-Ladegerät wird zur Norm für alle Tragbare elektronische Geräte, die über ein Kabel wiederaufladbar sind in den Ländern der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden.
Das Gesetz wurde im Oktober 2022 im Europäischen Parlament in Straßburg verabschiedet und das Dekret im Dezember 2023 veröffentlicht, das Ende 2024 in Kraft treten soll. Betroffen sind: Mobiltelefone, Tablets, elektronische Lesegeräte, Kopfhörer und Headsets, Digitalkameras, tragbare Geräte Videospielkonsolen und tragbare Lautsprecher. Auch neue Laptops werden betroffen sein ab 2026.
Der europäische Markt hatte drei Arten von Kabeln seit 2009 (vorher waren es etwa dreißig): Micro-USB, Lightning für Apple und USB-C. Letzteres setzte sich durch, da eine Studie der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2020 schätzte, dass 29 % der Mobiltelefone in der EU mit USB-C und 21 % mit Lightning ausgestattet waren.
Die größte Änderung betrifft daher Apple-Produkte, das sich schon lange gegen das Universal-Ladegerät-Modell ausgesprochen hatte und nicht auf die Lightning-Technologie verzichten wollte. Sein Argument war, dass die Standardisierung von Ladegeräten „Innovationen ersticken“ könnte. Allerdings hat die Marke bereits im Jahr 2023 diesem Wunsch nachgekommen, denn das bisher neueste IPhone 15 ist mit einem USB-C-Anschluss und -Kabel ausgestattet. Viele konkurrierende Marken, wie z Samsung, Xiaomi oder sogar Google hatte diese Art von Ladeanschluss bereits übernommen.
11.000 Tonnen Abfall pro Jahr und 250 Millionen Einsparungen
„Das Ziel des Europäischen Parlaments besteht darin, die Hersteller zu zwingen, ihre Telefone, Laptops, Kameras und Headsets kompatibel zu machen, damit dieses einzige Ladegerät das Leben der Bürger vereinfacht, aber gleichzeitig auch die mit dem Kauf dieser Geräte verbundenen Kosten senkt.“ Verringerung der Abfallmenge. Das ist ein echter europäischer Fortschritt“, freute sich der für Verbraucherschutz zuständige Europaabgeordnete Yvan Verougstraete in einer Pressemitteilung.
Nach Angaben europäischer Institutionen entfallen auf entsorgte oder ungenutzte Ladegeräte ca 11.000 Tonnen Abfall pro Jahr in der Europäischen Union. Durch die neuen Regelungen soll es möglich sein, ihre jährliche Menge nahezu zu reduzieren 1.000 Tonnen.
Diese Entscheidung wird sich auch direkt auf den Geldbeutel der Verbraucher auswirken, da sie beim Kauf eines neuen Geräts unabhängig von der Marke oder dem Typ nicht mehr zum erneuten Kauf eines Ladegeräts verpflichtet sind. Laut der Folgenabschätzung der Europäischen Kommission 420 Millionen tragbare elektronische Objekte werden jedes Jahr in der EU verkauft. Die überwiegende Mehrheit von ihnen wird mit einem neuen Ladegerät geliefert, wodurch das vorherige manchmal unbrauchbar wird. Das Universalladegerät sollte dies ermöglichen Einsparung von 250 Millionen Euro pro Jahr. Im Maßstab der Europäischen Union ein relativ geringer Betrag: etwas mehr als 50 Cent pro Einwohner.
Darüber hinaus schreibt das Gesetz auch vor: Standardisierung des Schnellladensund verlangt, dass neue Geräte zum Verkauf angeboten werden mit oder ohne Ladegerät. Hersteller müssen den Kunden daher die Möglichkeit bieten, Geräte ohne Ladegerät zu erwerben. Das Vorhandensein eines Ladegeräts am Gerät muss durch ein Piktogramm kenntlich gemacht werden.
Von generalüberholten oder gebrauchten Produkten können nur diejenigen weiter verkauft werden, die bereits vor dem 28. Dezember auf dem europäischen Markt waren.