An diesem Samstagabend weist die Staatsanwaltschaft Brest in einer Pressemitteilung darauf hin, dass Youcef A. zugegeben habe, der Urheber der Videos zu sein. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Brest erklärte er, „dass seine Botschaft an die algerische Gemeinschaft gerichtet war und sich an Gegner des in Algerien herrschenden Regimes richtete“. Untersuchungen des Interdepartementalen Kriminalpolizeidienstes des DIPN von Finistère ergaben, dass ältere Videos mindestens seit Oktober 2024 veröffentlicht wurden.
Urteil am 24. Februar 2025
Am Ende seines Polizeigewahrsams wurde Youcef A. heute Nachmittag der Staatsanwaltschaft vorgeführt. Er wird vor dem Strafgericht Brest im Rahmen des Verfahrens der Aufschiebung seines Erscheinens wegen öffentlicher Entschuldigung für einen Terroranschlag, der über einen öffentlichen Online-Kommunikationsdienst begangen wurde, angeklagt. Er wird am 24. Februar 2025 erscheinen. Ihm drohen eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren und eine Geldstrafe von 100.000 Euro. Während er auf die Anhörung wartete, wurde er in Untersuchungshaft genommen.
Der Freund wurde freigelassen
Der angebliche Komplize, der ihn beherbergte, wurde schließlich entlastet und freigelassen.
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