Vorsicht vor Geschwindigkeitsüberschreitungen in Deutschland

Vorsicht vor Geschwindigkeitsüberschreitungen in Deutschland
Vorsicht vor Geschwindigkeitsüberschreitungen in Deutschland
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Demnächst eine kleine Autofahrt in den Europa-Park oder nach Bayern? Vorsicht vor Geschwindigkeitsüberschreitungen! Tatsächlich tritt das revidierte Polizeikooperationsabkommen mit Deutschland am 1. Mai in Kraft und hält für Schweizer Autofahrer eine kleine Überraschung bereit.

Bei einem Verstoß auf deutschen Straßen wird den Schweizer Autofahrern ein Bußgeld verhängt, das direkt von Berlin über eine kleine Rechnung zu Hause eingezogen werden kann. Das war bisher schon so. Neu ist jedoch, dass es nicht mehr möglich sein wird, die Zahlung zu „vergessen“, wie es manche vielleicht tun (ohne viel zu riskieren). Denn die beiden Länder haben sich darauf geeinigt, Zuwiderhandelnde mit einer Geldstrafe von 80 Euro zu belegen.

„Zahlt ein Freiburger beispielsweise eine in Deutschland erhaltene Geldbuße nicht, können die deutschen Behörden dann ein sogenanntes Vollstreckungsersuchen an die Schweiz richten“, erklärt Berina Repesa, Sprecherin des Bundespolizeiamtes Fedpol. Diese Anfrage ermögliche es der deutschen Polizei, die Straftat an den betroffenen Kanton weiterzuleiten, fügt sie hinzu. Der Kanton ist dann für die Zahlung des Täters verantwortlich.

Und es liegt in unserem Interesse, unseren „Schaden“ schnell zu bezahlen, denn „wenn er nicht bezahlt wird, können zusätzliche Kosten hinzukommen“, erinnert sich der Sprecher.

Beachten Sie, dass das deutsch-schweizerische Abkommen in beide Richtungen funktioniert. Wenn also unsere Nachbarn auf unseren Strassen etwas zu schnell fahren, können auch sie nicht mehr, wie manche es bisher getan haben, Schweizer Bußgeldern entgehen, beginnend mit einer Rechnung von 70 Franken. Darüber hinaus haben die deutschen Medien ihre Bürger in den letzten Wochen bereits gewarnt und sie daran erinnert, was es kostet, in unseren Ländern geblitzt zu werden …

Sonstige Vereinbarungen mit unseren Nachbarn

Die Schweiz hat bereits ein solches Bußgeldabkommen abgeschlossen, insbesondere mit Frankreich, Österreich und Liechtenstein. Sie erlauben bereits den automatisierten Datenaustausch über Fahrzeughalter und erlauben wie in Deutschland die Vollstreckung von Bußgeldern unter bestimmten Voraussetzungen, erinnert sich Berina Repesa von Fedpol. Unklarer wird es dagegen, wenn man in Italien geflasht wird, weil das Abkommen zwischen Bern und Rom keinen Datenaustausch über Straftäter vorsieht. Im Falle einer schweren Straftat kann jedoch Rechtshilfe in Anspruch genommen werden.

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