Longueuil | Der Nachbarin wird vorgeworfen, einen Jungen verbrüht zu haben, sie bleibt jedoch inhaftiert

Longueuil | Der Nachbarin wird vorgeworfen, einen Jungen verbrüht zu haben, sie bleibt jedoch inhaftiert
Longueuil | Der Nachbarin wird vorgeworfen, einen Jungen verbrüht zu haben, sie bleibt jedoch inhaftiert
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Die Frau, die beschuldigt wird, diese Woche in Longueuil ein zehnjähriges Kind schwer verletzt zu haben, wird das lange Thanksgiving-Wochenende hinter Gittern verbringen. Stéphanie Borel soll einen Jungen in ihrer Nachbarschaft mit kochendem Wasser übergossen haben.


Gepostet um 10:53 Uhr.

Aktualisiert um 14:43 Uhr.

„Sie stehen vor schweren Vorwürfen“, fasste der Richter am Freitagnachmittag beim Erscheinen des Angeklagten im Gerichtsgebäude von Longueuil zusammen.

Dem 46-Jährigen aus Longueuil droht eine Anklage wegen schwerer Körperverletzung. Während der kurzen Anhörung lehnte der Staatsanwalt die Freilassung des Angeklagten ab. Ergebnis: Die Frau bleibt bis auf Weiteres inhaftiert. Seine Anhörung zur Freilassung ist für nächsten Mittwoch geplant.

Ein Veröffentlichungsverbot schützt nun die Identität des verletzten Kindes.

Der Fall sorgte diese Woche für Schlagzeilen: Ein 10-jähriger Junge wurde auf dem Heimweg von der Schule von einer Frau verbrüht. Der Junge erlitt schwere Verbrennungen am Oberkörper. Nach Angaben der Polizei griff die Frau ihn allein deshalb an, weil er ihr Grundstück betrat.

Der Fall ereignete sich am 2. Oktober auf dem Gelände eines Wohnhauses mit mehreren Wohneinheiten nahe der Kreuzung zwischen Chemin de Chambly und Boulevard Curé-Poirier Est in Longueuil.

Stéphanie Borel wurde zunächst verhaftet und dann unter verschiedenen Bedingungen freigelassen, um später wieder auftauchen zu können. Seine Identität war daher zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt gegeben worden. Seine Freilassung ohne sofortige Strafanzeige warf daraufhin einige Fragen auf.

Doch „neue Erkenntnisse“ der kürzlich gewonnenen Erkenntnisse führten zur Erhebung der vorliegenden Anklage. Stéphanie Borel wurde am Freitag vom Longueuil Agglomeration Police Service (SPAL) festgenommen.

Laut SPAL „deutet alles darauf hin, dass es sich um eine Einzeltat ohne Beteiligung weiterer Verdächtiger handelt“.

Der Angeklagte ist nicht vorbestraft. Im Jahr 2021 wurde ihr jedoch Körperverletzung vorgeworfen, im Jahr 2022 wurde sie jedoch freigesprochen. Laut Akte musste sie sich dann für ein Jahr zur Einhaltung einer Anordnung vom Typ „810“ verpflichten. Diese Bestimmung des Strafgesetzbuches erlaubt es, einer Person Verpflichtungen aufzuerlegen.

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