Die Botschaft wird vollständig in allen vier Ecken von Avignon angezeigt. Und das bis vor den Gerichtssaal. „Zwanzig Jahre für alle“, ist auf den Collagen oder Transparenten zu lesen, die seit Montagmorgen die Stadt der Päpste schmücken. „Zwanzig Jahre“, so die Höchststrafe, die die „Fünfzig von Mazan“ verhängten, diese Männer, die Dominique Pelicot eingeladen hatte, um seine Frau zu vergewaltigen und sie ohne ihr Wissen unter Drogen zu setzen. Am Mittwoch ging der Prozess in die letzte Phase: die der Verteidigungsplädoyers. Fast drei Wochen lang werden die Anwälte der Angeklagten Stellung beziehen, in der Hoffnung, das günstigste Urteil für ihre Mandanten zu erwirken.
Von den 51 Männern, die seit dem 2. September vor Gericht gestellt wurden – einer von ihnen ist auf der Flucht – drohen 50 wegen „schwerer Vergewaltigung“ bis zu zwanzig Jahre Haft. Dem letzten Mann, der wegen schwerer sexueller Nötigung angeklagt wurde, drohen sieben Jahre Haft. Doch anders als von den Verbänden gefordert, wird nicht jeder zur gleichen Strafe verurteilt. Denn in Frankreich herrscht ein Prinzip vor: das der Individualisierung von Sätzen. Um das Urteil festzulegen, berücksichtigen die Richter selbstverständlich die Fakten, aber auch die Persönlichkeit des Angeklagten, seine Position während des Prozesses, seine Vorgeschichte, die Nachverfolgung seiner richterlichen Kontrolle oder sein Verhalten in der Untersuchungshaft… Diese sind all diese Elemente, die zusammengenommen einen personalisierten Satz ergeben müssen.
Eine Reihe von Strafen sind erforderlich
Es genügt ein Blick auf die Bestellanforderungen, um diesen Bereich zu erkennen. Es überrascht nicht, dass gegen Dominique Pelicot die Höchststrafe von zwanzig Jahren gefordert wurde. „Es ist sowohl viel als auch zu wenig“, sagte einer der Generalstaatsanwälte. Der Hauptangeklagte hat zwar ein Geständnis abgelegt, aber angesichts der Schwere des Sachverhalts ist es schwer vorstellbar, dass das Strafgericht diesen Aufforderungen nicht Folge leisten würde. Was ist mit den anderen? Die Staatsanwaltschaft forderte Strafen zwischen zehn und achtzehn Jahren für die Männer, denen Vergewaltigung oder versuchter Vergewaltigung vorgeworfen wird. Beschlagnahmungen deutlich schwerer als die durchschnittliche Strafe für Vergewaltigung in Frankreich: elf Jahre, laut den neuesten Zahlen des Justizministeriums.
Die Generalstaatsanwälte berücksichtigten die Besonderheiten jedes Falles: Sie forderten etwas niedrigere Strafen gegen Männer, die die Tatsachen zugaben oder nie verurteilt wurden. Sie forderten dreizehn bis vierzehn Jahre Haft gegen diejenigen, die zweimal nach Mazan kamen, und sechzehn bis achtzehn Jahre Haft gegen die vier Männer, die sechsmal zum Pelicot-Haus kamen. Gegen diejenigen, die ebenfalls wegen des Besitzes von Kindesmissbrauchsbildern vor Gericht standen, forderten sie ebenfalls eine durchschnittliche Freiheitsstrafe von vierzehn Jahren.
Sind Freisprüche möglich?
Werden die fünf Richter, aus denen das Strafgericht besteht, diesen Anforderungen Folge leisten? Nichts zwingt sie dazu. Einige Verteidiger haben keinen Hehl daraus gemacht, dass sie den Freispruch ihres Mandanten fordern wollen. Sie sollten sich insbesondere auf eine Änderung des Urteilsvermögens und eine Form der Kontrolle von Dominique Pelicot berufen. Könnte das Gericht beschließen, ihnen zu folgen? Theoretisch ist dies durchaus möglich, wenn sie für ihre Argumente sensibel waren oder nicht vollständig von ihrer Schuld überzeugt sind, da Zweifel immer dem Angeklagten zugute kommen.
Unsere Akte zum Mazan-Vergewaltigungsfall
Die Besonderheit dieser Datei basiert jedoch auf den materiellen Elementen, die alle diese Videos in den Computern von Dominique Pelicot entdeckt haben. Wir sehen, wie der Angeklagte sexuelle Beziehungen zum Opfer unterhält, träge und unfähig, der geringsten Handlung zuzustimmen. Darüber hinaus bedeutet der in diesem Fall verwendete erschwerende Umstand der „Gruppenvergewaltigung“, dass Dominique Pelicot, wenn er vor den Augen eines Angeklagten eine Vergewaltigung begeht, unabhängig davon, ob dieser seinerseits vergewaltigt hat oder nicht, als Mittäter gilt. Kurz gesagt: Es handelt sich um einen Umstand, der die gesamte Szene umfasst.
Das Urteil – das angesichts der Auswirkungen dieses Falles bereits historisch zu werden verspricht – wird für den 20. Dezember erwartet.