Der Berufungsprozess gegen die sechs Polizisten beginnt heute Morgen

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Die sechs in erster Instanz im Fall des Todes von Mike Ben Peter freigesprochenen Polizeibeamten aus Lausanne kehren an diesem Montag vor die Richter zurück. Ihr Berufungsverfahren vor dem Kantonsgericht beginnt um 9.00 Uhr und soll bis Mittwoch dauern. Das Urteil fällt am kommenden Montag.

Das Berufungsgericht für Strafsachen tagt im Gerichtssaal des Kantons Longemalle in Renens. Dieser mit Spannung erwartete Prozess in zweiter Instanz wird sicherlich erneut von einer beträchtlichen Anzahl von Parteien, Medien und der Öffentlichkeit verfolgt werden.

Das Kiboko-Kollektiv und die Familie des Opfers haben außerdem dazu aufgerufen, „für diese zweite rechtliche Phase zu mobilisieren“. Während des Prozesses sind Aktionen geplant und am Samstagnachmittag, 13. Juli, wird vom Bahnhof Lausanne aus „eine Massendemonstration gegen Polizeigewalt“ stattfinden.schrieb er in einer Pressemitteilung.

Mike Ben Peter, ein 39-jähriger Nigerianer, starb nach einer brutalen Drogenkontrolle im Februar 2018 in Lausanne. Im Juni 2023, nach vier Tagen eines aufsehenerregenden Prozesses, Das Strafgericht in Lausanne entschied, dass die sechs Agenten, die diese Kontrolle durchführten, nicht wegen fahrlässiger Tötung verurteilt werden könntenund folgte damit der Staatsanwaltschaft, die selbst die Anklage fallengelassen hatte.

Keine Verbindung Kausalität

Die Richter verwiesen insbesondere auf das forensische Gutachten, das ergab, dass es unmöglich sei, zu sagen, dass Mike Ben Peter aufgrund des polizeilichen Eingreifens und insbesondere aufgrund des von der Polizei praktizierten Bauchangriffs gestorben sei. Das erstinstanzliche Gericht hatte bestätigt, dass der Herz-Kreislauf-Stillstand unabhängig von der Position von Mike eingetreten seiund fügte hinzu, dass die Ursachen seines Todes multifaktoriell seien.

Für die Richter bestanden daher keine „kausalen Zusammenhänge“ zwischen dem Polizeieingriff und dem Tod des Nigerianers. Das Gericht kam außerdem zu dem Schluss, dass die Polizeibeamten ihre Fürsorgepflicht nicht verletzt hatten. In diesem Punkt widersprach sie der Aussage der Staatsanwaltschaft, die meinte, die Polizei habe das Opfer zu lange auf dem Bauch festgehalten.

Der Anwalt der Familie des Opfers, Me Simon Ntah, beantragte seinerseits eine Verurteilung. Ihm zufolge habe die Polizei bei der Festnahme unverhältnismäßige Gewalt angewendet. Logischerweise hatte er Berufung eingelegt. Er hat sogar mehrfach erwähnt, dass er notfalls den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) anrufen werde. (sda/ats)

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Quelle: sda / Alessandro Crinari

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