Streikgesetz: Die CGEM ruft zur Verkündung auf

Streikgesetz: Die CGEM ruft zur Verkündung auf
Streikgesetz: Die CGEM ruft zur Verkündung auf
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Der Allgemeine Verband marokkanischer Unternehmen (CGEM) bekräftigte am Donnerstag, dem 9. Januar 2025, die Bedeutung der Verkündung des Streikgesetzes im Anschluss an das Treffen am Vortag mit dem Minister für wirtschaftliche Integration, Small
Wirtschaft, Beschäftigung und Qualifikationen, Younès Sekkouri.

„In einem konstruktiven Ansatz hat unser Verband keine Mühen gescheut, um ein Gesetz zu entwickeln, das den Erwartungen aller Sozialpartner, insbesondere des Privatsektors, entspricht und ein Gleichgewicht zwischen Rechten und Pflichten gewährleistet und im Einklang mit den Bestimmungen der Verfassung des Königreichs steht.“gibt der Arbeitgeber in einer Pressemitteilung bekannt.

Dieses Gesetz sollte während der Frühjahrssitzung des Parlaments im Jahr 2024 verkündet werden. Seitdem war der Text Gegenstand umfassender Konsultationen mit Verfassungsorganen wie dem Wirtschafts-, Sozial- und Umweltrat (CESE), dem Nationalen Rat für Menschenrechte l ‘Homme (CNDH) sowie mit der Mehrheit der repräsentativen Gewerkschaften im sozialen Dialog und in der Beraterkammer.

Nach Diskussionen, die zur Einreichung von 334 Änderungsanträgen führten, wurde das Projekt schließlich am 25. Dezember im Repräsentantenhaus angenommen. Die aktuelle Debatte auf der Ebene der Beraterkammer werde es ermöglichen, neue Empfehlungen zu sammeln und diesen Text weiter zu bereichern, betonen die Arbeitgeber. Der CGEM beabsichtigt auch, seinen Beitrag zu Punkten zu leisten, die er für „wesentlich“ hält und die „in der aktuellen Fassung des Gesetzentwurfs nicht enthalten sind“. Die CGEM zeigt sich jedoch „zuversichtlich“ hinsichtlich der raschen Verabschiedung dieses seit 62 Jahren erwarteten Gesetzes zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit marokkanischer Unternehmen, insbesondere der KMU, und zur Förderung der wirtschaftlichen Attraktivität unseres Landes.

Denken Sie daran, dass der Text einerseits den Arbeitnehmern das Streikrecht und andererseits den Nichtstreikenden eine Reihe von Rechten und Freiheiten, einschließlich der Arbeitsfreiheit, garantieren muss. Das Gesetz muss zudem sicherstellen, dass die Ausübung des Streikrechts nicht zu einer Gefährdung des Unternehmens und insbesondere der KMU führt, die unter der aktuellen Situation besonders leiden.

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