Warum konnte die Untersuchung wieder aufgenommen werden?

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Die Ermittlungen zur Affäre der beiden französischen Rugbyspieler Hugo Auradou und Oscar Jégou stehen vor einem neuen Aufschwung.

Die Ermittlungen wurden wieder aufgenommen? Diesen Donnerstag gab Le Parisien bekannt, dass der Akte der Hugo Auradou-Oscar Jegou-Affäre offiziell ein neues Element hinzugefügt wurde.

Laut der Tageszeitung handelt es sich um ein am 3. Oktober von einem Hämatologen erstelltes ärztliches Attest, in dem es heißt, dass die Frau, die den beiden französischen Rugbyspielern eine schwere Gruppenvergewaltigung vorwirft, „nicht an der Willebrand-Krankheit leidet“, einem Syndrom, das die Blutgerinnung behindert.

Laut den Anwälten des Klägers, Natacha Romano und Mauricio Cardello, handelt es sich bei diesem neuen Element um „höchst wertvolle Beweise“. Für sie rechtfertigen „der Staatsanwalt und seine Vorgesetzten die fünfzehn Verletzungen“ (beobachtet am Körper des mutmaßlichen Opfers dieser Krankheit).

Sie glauben, dass die Anklage „unter einer Art Verfahrensbetrug seitens der Verteidigung litt, die in unzähligen öffentlichen Äußerungen behauptete, der Kläger leide derzeit an einer Krankheit, ohne dass eine ärztliche Untersuchung dies bewiesen hätte.“

In ihrer Anhörung am 6. August gab die Beschwerdeführerin selbst zu, an dieser Krankheit zu leiden, und gab an, dass sie bei ihr „vor zwölf Jahren während ihrer ersten Schwangerschaft“ diagnostiziert worden sei.

In ihrer Aussage sprach die Beschwerdeführerin von Schlägen, Bissen, Kratzern, aber auch Strangulationen und begründete dies mit den Prellungen an ihrem Körper. Sie erklärte, dass sie gezwungen gewesen sei, im Zimmer zu bleiben, weil Hugo Auradou sich geweigert habe, sie gehen zu lassen. Die Version des Beschwerdeführers wurde von Oscar Jégou und Hugo Auradou bestritten.

In diesem Fall ist für Freitag, den 18. Oktober, eine Anhörung zur Entlassung angesetzt.

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