Da die Hirsche in den Wäldern von Versoix durch behördliche Schießereien in Genf bedroht sind, werden sie in den kommenden Wochen eine kleine Atempause genießen. Das Bundesgericht entschied entgegen dem Rat der Genfer Gerichte, die von einem Hirschschutzverband beantragte aufschiebende Wirkung zu gewähren.
Das Bundesgericht hat entschieden, das Abschlachten von Hirschen, das am Freitagabend um Mitternacht im Kanton Genf beginnen sollte, einzustellen.
Eine unerwartete Wende in der Hirschsaga in Genf, denn erst vor zwei Tagen wurde die Berufung des Vereins Animal Equité von der Verwaltungskammer des Genfer Gerichtshofs abgewiesen.
Darin wurde davon ausgegangen, dass die Tötung von Hirschen angesichts der Schäden, die dem Wald und den örtlichen Nutzpflanzen zugefügt wurden, tatsächlich notwendig war. Sie erinnerte auch daran, dass der Kanton bereits präventive Massnahmen ergriffen hatte, diese jedoch erfolglos blieben, was die Lösung rechtfertigte, in diesem Winter vierzig Tiere zu schlachten.
Das Bundesgericht weist den Genfer Gerichtshof zurück
Dieser Position folgte das Bundesgericht nicht. Das höchste Gericht des Landes entschied sofort, dass vor Beginn der Schießerei die Entscheidung über die Berufung in der Sache abgewartet werden müsse. Nun müssen die Argumente beider Parteien geklärt werden: Der Kanton hat drei Wochen Zeit, um auf die Beschwerde des Verbandes zu reagieren, der seinerseits antworten kann.
Das Gerichtsverfahren verschiebt daher die Tötung der Hirsche, wohlwissend, dass die Jagdzeit für diese Tiere in Genf in jedem Fall nur bis zum 31. Januar 2025 möglich sein würde.
Radiothema: Charlotte Frossard
Adaptation web: Julien Furrer
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