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« Ich verurteile Kommentare dieser Art, die die Würde der Menschen verletzen, aufs Schärfste. Ich versichere den Opfern meine volle Unterstützung. Wir werden es nicht versäumen, Bilanz zu ziehen und Lehren aus dieser Wahlfrist zu ziehen, die durch die Verallgemeinerung der Vereinswahl gemäß dem Gesetz vom 2. März 2022 gekennzeichnet ist. », fährt David Lappartient fort. „ Im Zusammenhang mit dem künftigen Denkmalschutzgesetz wird eine genaue Analyse der Ergebnisse der Anwendung des Gesetzes erforderlich sein, insbesondere im Hinblick auf die Kosten im Zusammenhang mit der Organisation gewählter Generalversammlungen », fährt er fort.