Daher hat der Weltfußballverband alle seine Fälle vor dem Disziplinarausschuss bezüglich der Artikel 6 und 17 der Bestimmungen über den Status und den Transfer von Spielern (RSTJ) ausgesetzt, die nach Ansicht des EuGH „die Freizügigkeit von Profifußballern behindern könnten“.
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Ein gestörtes Winter-Transferfenster
Daher wird diese von der FIFA ergriffene Maßnahme dazu führen, dass Spieler, die in diesem Winter ihr Training aufgeben möchten, sich einen neuen Verein suchen. Und das ohne Androhung einer Sanktion im Falle eines Abgangs, unter der Bedingung, dass er seinem Ex-Klub eine Entschädigung zahlt. „Ich habe den Eindruck, dass nur wenige Menschen die Auswirkungen des Urteils messen“, vertraute Antoine Duval, Forscher am Zentrum für internationales und europäisches Sportrecht, im vergangenen Oktober RMC Sport an.
Allerdings sind die Regeln noch in Kraft und nicht alles ist für dieses Winter-Transferfenster erlaubt. Die FIFA erinnert daran, dass die Aussetzung von Maßnahmen vor der Disziplinarkommission weder eine „spätere Wiedereinsetzung“ ausschließt noch ein „Eingeständnis der Rechtswidrigkeit solcher Maßnahmen“ darstellt.
„Die Fifa beabsichtigt, den Regulierungsrahmen für den Fußball weiterzuentwickeln, selbstverständlich unter Berücksichtigung der Meinungen aller Beteiligten.“erklärte Emilio García Silvero, Direktor der Rechts- und Compliance-Abteilung der Fifa, in einer Pressemitteilung.
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