Argentinien: Die Entscheidung über die Abweisung des Verfahrens gegen französische Rugbyspieler, die unter Beratung stehen

Argentinien: Die Entscheidung über die Abweisung des Verfahrens gegen französische Rugbyspieler, die unter Beratung stehen
Argentinien: Die Entscheidung über die Abweisung des Verfahrens gegen französische Rugbyspieler, die unter Beratung stehen
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Argentinien: Die Entscheidung über die Abweisung des Verfahrens gegen französische Rugbyspieler, die unter Beratung stehen

Am Dienstag wurde über eine Entscheidung über eine mögliche Einstellung der Anklage gegen Hugo Auradou und Oscar Jegou beraten, die beiden französischen Rugbyspieler, die vor fast fünf Monaten wegen schwerer Vergewaltigung in Argentinien angeklagt wurden. Die Wartezeit sollte zwei bis drei Wochen nicht überschreiten.

Am Ende eines zweiten Verhandlungstages hinter verschlossenen Türen im Justizzentrum von Mendoza (West) teilten die Anwälte der Parteien der Presse mit, dass Richterin Eleonora Arenas, die das Verfahren leitete, ihre Entscheidung bis auf Weiteres vertagt habe . Sie forderten sie sogar auf, sich „Zeit zu nehmen“, sagten sie.

Der Richter „wird über das Ergebnis entscheiden und sich die nötigen Tage Zeit lassen. Es ist ein komplizierter Fall“, sagte Rafael Cuneo Libarona, der Anwalt der Spieler. Sie habe „nicht gesagt“, wie lange sie für ihre Entscheidung brauchen würde, sagte er. „Sie muss alles analysieren.“

Laut einer von AFP konsultierten Justizquelle in Mendoza hat die Richterin bis zu 15 Arbeitstage Zeit, um ihre Entscheidung zu fällen.

Nach den Vorstellungen der Staatsanwaltschaft am Montag, die die Abweisung des Verfahrens, also die Einstellung des Verfahrens gegen die Spieler und dann ihrer Anwälte, beantragte, war es Natacha Romano, Anwältin des Klägers, eine Argentinierin aus 39 Jahren alt, der am Dienstag plädierte.

„Wir haben die vollständige Ablehnung (der Entlassung) beantragt und vor allem argumentiert, dass es Beweise für die Tat (des Verbrechens) gebe und dass wir die Ermittlungen fortsetzen müssen“, erklärte Herr Romano der Presse am Ende der Anhörung.

Ihr Mandant „wollte (bei der Anhörung) anwesend sein, aber ihr Gesundheitszustand ließ dies nicht zu“, und stützte sich dabei auf psychiatrische Empfehlungen, fügte sie hinzu. Sie erlebe „einen schrecklichen Mix an Empfindungen in dieser Affäre“, bleibe aber „von der Wahrheit überzeugt“.

Me Romano sagte, er habe den Richter gebeten, sich „die nötige Zeit zu nehmen“, insbesondere „die 23 in der Akte enthaltenen Audionachrichten vollständig anzuhören“, insbesondere zwischen dem Beschwerdeführer und einem Freund. Einige davon waren an die Presse durchgesickert.

– Radikal entgegengesetzte Versionen –

Die Verteidigung der Spieler ist der Ansicht, dass dieser Austausch, der kurz nach den Ereignissen stattfand, das Vorliegen einer Einwilligung verrät, was der Beschwerdeführer strikt bestreitet.

Me Romano sagte, sie habe „Vertrauen in die Beurteilung“ von Richter Arenas, dessen Ablehnung sie beantragt hatte, ein Antrag, der letztendlich abgelehnt wurde.

Me Cuneo Libarona seinerseits schätzte, dass die Verteidigung der Spieler „Schritt für Schritt die Unschuld“ von MM bewiesen habe. Auradou und Jegou. „Diese Straftat existierte nicht, daran haben wir keinen Zweifel“, beharrte er, und zwar aufgrund „der Existenz einer Einwilligung“, aber auch „der Menge an Widersprüchen“ des Beschwerdeführers.

„Wir müssen Frauen schützen, diejenigen, die wirklich sexuell missbraucht wurden“, sagte er. Kein „juristisches Abenteuer wie dieser Fall“.

Seit fast fünf Monaten werden Hugo Auradou und Oscar Jegou, 21, wegen schwerer Vergewaltigung angeklagt, weil sie in einem Treffen begangen wurden, wegen mutmaßlicher Taten, die sich in der Nacht vom 6. auf den 7. Juli in einem Hotel in Mendoza ereignet haben, wo der XV Frankreich sollte ein Testspiel gegen Argentinien bestreiten, gefolgt von einer „dritten Halbzeit“.

Beide haben von Anfang an bekräftigt, dass die sexuellen Beziehungen mit der Beschwerdeführerin, die sie in einem Nachtclub kennengelernt hatten, einvernehmlich und ohne Gewalt erfolgten.

Der Anwalt des Klägers prangerte jedoch eine Vergewaltigung mit „furchtbarer Gewalt“ an, in einem Fall, in dem zwei völlig gegensätzliche Versionen des Sachverhalts aufeinanderprallten, abgesehen von der Übereinstimmung in der Realität sexueller Handlungen und einem alkoholischen Kontext.

Für Gerechtigkeit zu sorgen „ist schwierig, wenn einer weiß sagt und der andere schwarz“, kommentierte Me Cuneo am Dienstag.

MM kehrte Anfang September nach Frankreich zurück, nachdem die argentinischen Gerichte grünes Licht gegeben hatten – die Staatsanwaltschaft war damals der Ansicht, dass die Anschuldigung „ihre Kraft verloren“ hatte. Auradou und Jegou setzten ihre Profikarrieren in den Top 14 fort: ab Oktober für Auradou mit Pau, November für Jegou mit La Rochelle. Beide spielten letztes Wochenende.

Doch für eine mögliche Rückkehr in die französische Mannschaft bekräftigte Verbandspräsident Florian Grill sehr deutlich, dass man nicht wieder spielen werde, „solange es keinen Platzverweis gibt“.

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