Das Ministerium für Verkehr und Logistik gab am Freitag bekannt, dass das Inkrafttreten der Anwendung der Norm „Euro 6“ für bestimmte Fahrzeugkategorien um 24 Monate verschoben wird.
Diese Verschiebung, so das Ministerium in einer Pressemitteilung, gelte für Fahrzeuge der Klassen M2, M3, N1, N2 und N3 hinsichtlich der Genehmigung und Zulassung, während für Fahrzeuge der Klasse M1 (private Fahrzeuge leicht) keine Änderungen vorgenommen worden seien .
Es wird daran erinnert, dass diese Maßnahme auf die Veröffentlichung der gemeinsamen Verordnung Nr. 2094-24 des Ministers für Verkehr und Logistik und des Ministers für Energiewende und nachhaltige Entwicklung im Amtsblatt Nr. 7361 vom 16. Dezember 2024 folgt 11. Dezember 2024, Änderung und Ergänzung der gemeinsamen Verordnung des Ministers für Ausrüstung und Verkehr und des Außenministers Minister für Energie, Bergbau, Wasser und Umwelt, zuständig für Wasser und Umwelt, Nr. 2835-10 vom 25. Dezember 2010, in dem die Bedingungen für die Zulassung von Fahrzeugen festgelegt werden, die den Schadstoffausstoß je nach Kraftstoff des Motors betreffen Anforderungen.
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