Wenn Sie Familienbeihilfen beziehen, finden Sie hier das Einkommen, das Sie für das Jahr 2025 nicht überschreiten dürfen!
Für die Franzosen beginnt ein neues Jahr. Und das Mindeste, was wir sagen können, ist, dass viele Angst haben, aufgrund ihres Einkommens ihre Familienbeihilfen zu verlieren. vor allem bis 2025 nicht überschreiten.
Für viele eine unverzichtbare Hilfe
Familienbeihilfen sind eine wichtige Unterstützung für Familien mit Kindern. Laut den im Oktober 2024 veröffentlichten INSEE-Zahlen profitieren fast 12,9 Millionen Haushalte in Frankreich von Sozialleistungen.
Ein im Amtsblatt veröffentlichtes Dekret vom 27. Dezember 2024 legt auch die Ressourcenobergrenzen fest, die eingehalten werden müssen, um davon profitieren zu können Familienzulagen in diesem Jahr. Diese Zulagen sind auch für Familien mit mindestens zwei unterhaltsberechtigten Kindern unter 20 Jahren gedacht.
Sie werden jeden Monat von der Familienbeihilfekasse (CAF) oder der Mutualité Sociale Agricole (MSA) gezahlt. Bewohner von Überseedepartements können ab dem ersten Kind darauf zugreifen.
Laut der offiziellen Website Service-public.fr werden Familienbeihilfen ab dem Monat nach der Geburt gewährt. Oder ein neues Kind begrüßen. Und das ist er ist der zweite, dritte oder mehr.
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Zulage
Die Höhe der Familienzulagen hängt auch von der Zusammensetzung des Haushalts ab. Und kategorisches Nettoeinkommen. Dieses Einkommen entspricht auch allen Haushaltseinkommen wie beispielsweise Löhnen. Aber auch Landeinkommen, landwirtschaftliche Gewinne.
All dies abzüglich abzugsfähiger Ausgaben wie Unterhalt und Kosten im Zusammenhang mit der Altenpflege. Oder sogar bestimmte Steuerabzüge. Im Jahr 2025 ist es das kategorische Nettoeinkommen von 2024 Bestimmen Sie den Anspruch auf Familienbeihilfen und deren Höhe.
Auch die Einkommensobergrenzen sind in drei Tranchen gegliedert. Sie variieren je nach Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder. Diese Raten ermöglichen es, die gezahlten Beträge an das Haushaltseinkommen anzupassen, betonen unsere Kollegen von -.
Für zwei unterhaltsberechtigte Kinder ein Jahreseinkommen kleiner oder gleich 74.966 Euro entspricht der Stufe 1 mit einem vollen Familienzuschlag von 148,52 Euro. Einkünfte kleiner oder gleich 99.922 Euro entsprechen der Stufe 2. Der Freibetrag verringert sich auf 74,26 Euro.
Bei Familienzulagen darf das Einkommen nicht überschritten werden
Bei einem Einkommen über 99.922 Euro liegt die Familie in der Einkommensgruppe 3 mit einem Mindestbetrag von 37,14 Euro. Mit jedem weiteren Kind erhöhen sich die Höchstgrenzen. Bei drei Kindern entspricht ein Jahreseinkommen von höchstens 81.212 Euro der Stufe 1. Und das bei einem Freibetrag von 338,80 Euro.
Bei einem Einkommen von höchstens 106.168 Euro fällt die Einkommensgruppe 2 an, wobei die Auszahlung der Familienbeihilfe auf 169,40 Euro gekürzt wird. Einkommen über 106.168 Euro gehören zur Einkommensgruppe 3. Und das mit Mindestbeihilfe von 84,71 Euro.
Für Haushalte mit vier Kindern beträgt die Obergrenze für die Tranche 1 dann 87.458 Euro. Die Obergrenzen für die Klassen 2 und 3 betragen jeweils 112.414 Euro und mehr. Für Familien mit mehr als vier Kindern erhöht sich die Einkommensgrenze um 6.246 Euro pro weiteres Kind.
So muss eine Familie mit fünf unterhaltsberechtigten Kindern der Einkommensgruppe 1 über ein Einkommen von höchstens 93.704 Euro verfügen. Für jedes über das dritte Kind hinausgehende Kind bleibt ein zusätzlicher Betrag vorgesehen.
Im Jahr 2025 beträgt dieser Zuschlag für die Tranche 1 120,29 Euro, für die Tranche 2 95,15 Euro und für die Tranche 3 47,58 Euro. Auch Kinder ab 14 Jahren haben Anspruch auf eine vorgesehene Erhöhung decken altersbedingte Mehrbedürfnisse ab.
Bezieher von Familienbeihilfen müssen daher alle diese Einkünfte für das neue Jahr 2025 anrechnen.
Ich habe einen Abschluss an einer großen Journalistenschule und ein Diplom in Aperitif-Zubereitung. Ich liebe das Schreiben und besonders bei Tuxboard ist das Team wirklich großartig und die Themen sind sehr abwechslungsreich, auch wenn ich lieber über Medien und auch Modetrends schreibe!