Die Transfermöglichkeiten bleiben weiterhin begrenzt

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Vor fast zwanzig Jahren versetzte die in das bretonische Gesetz vom Juli 2005 integrierte Novelle „Fourgous“ den ersten Schlag in die Struktur des Lebensversicherungsmarktes.

Es genehmigte die Umwandlung eines Einzelunterstützungsvertrags (Investition in einen Euro-Fonds, der risikofreien Unterstützung einer Lebensversicherung) in einen Multiunterstützungsvertrag (der verschiedene Investitionen umfasst), sofern insbesondere mindestens 20 % der Die Ersparnisse werden in Rechnungseinheiten angelegt, den riskanten Stützen der Lebensversicherung. Und das ohne Verlust des Steuervorrangs für den Abonnenten.

Diese Möglichkeit wurde 2014 auf Verträge ausgeweitet, die einen Eurocroissance-Fonds integrieren, und 2019 durch das Pacte-Gesetz (Aktionsplan für Unternehmenswachstum und -transformation) auf alle Verträge, die von derselben Gesellschaft versichert sind.

„Nicht jeder spielt das Spiel“

Vorausgesetzt, Sie bleiben beim gleichen Versicherer, können Sie theoretisch ein in die Jahre gekommenes, teures und unrentables Angebot kostenlos durch einen effizienteren Multi-Support-Service mit geringeren Kosten ersetzen. Aber „Nicht alle Versicherer spielen das Spiel gleich, je nachdem, ob sie ein Interesse daran haben, das Anliegen des Kunden zu unterstützen.“bemerkt Philippe Parguey, Generaldirektor der Kulturerbeplattform Nortia.

Um das Feld der Möglichkeiten, die das Pacte-Gesetz eröffnet, zu überblicken, sind einige Benchmarks erforderlich. Erstens erfordert ein Wechsel des Unternehmens immer einen „Rückkauf“ (teilweise oder vollständige Abhebung) der auf Ihrem alten Abonnement angesammelten Vermögenswerte, bevor Sie diese durch das neue ersetzen. Abhängig vom Datum der Vertragseröffnung, dem Datum der Prämienzahlungen (vor oder nach dem 27. September 2017) und abhängig von den gehaltenen Beträgen (ca. 150.000 Euro) kann Ihr Betrieb besteuert werden.

Entschlüsselung | Artikel für unsere Abonnenten reserviert Lebensversicherung: Die Zukunft der Euro-Fonds wird durch den Zinsrückgang neu gestaltet

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Bei einem Produkttausch beim gleichen Versicherer ändert sich die Situation. Das Pacte-Gesetz ermöglicht es dem Inhaber eines Vertrags, diesen ohne die steuerlichen Auswirkungen eines Ergebnisses umzuwandeln. Der Vorgang kann durch eine Vertragsänderung oder durch ein neues Abonnement erfolgen – das Datum des Inkrafttretens ist das Datum der ersten Unterzeichnung. Der Versicherer muss seine Kunden jedes Jahr über diese Möglichkeit und die angebotenen Transferbedingungen informieren.

Ein Gesetz ohne Zwang

Allerdings ist das Gesetz kein Zwang. Die Übertragung ist zulässig, der Versicherer ist jedoch nicht zur Durchführung verpflichtet. „Die Möglichkeiten und Bedingungen der Transformation werden vollständig vom Versicherer festgelegt“bestätigt die Prudential Control and Resolution Authority.

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