Parlamentswahlen 2024: die Ergebnisse der 1. Runde in Bouches-du-Rhône

Parlamentswahlen 2024: die Ergebnisse der 1. Runde in Bouches-du-Rhône
Parlamentswahlen 2024: die Ergebnisse der 1. Runde in Bouches-du-Rhône
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Mehr als 1,4 Millionen Wähler waren an diesem Sonntag, dem 30. Juni, in Bouches-du-Rhône zur Wahl aufgerufen erste Runde der Parlamentswahlen voraussichtlich 2024, nach der Ankündigung der Auflösung der Nationalversammlung durch Emmanuel Macron am Abend der Europawahlen. Die zweite Runde findet am kommenden Sonntag, 7. Juli, statt.

Auf nationaler Ebene, Die RN und ihre Verbündeten standen an erster Stelle der ersten Runde der Parlamentswahlen an diesem Sonntag mit 33,2 % der Stimmen, nach Schätzungen unseres Partners Ipsos-Talan. Die Neue Volksfront liegt mit 28,1 % an zweiter Stelle. Die Präsidentenmehrheit erhielt 21 % der Stimmen.

Die Franzosen rückten massenhaft vor für die erste Runde dieser historischen Wahlen, Laut Ipsos-Talan liegt die nationale Beteiligungsquote bei schätzungsweise 67,8 %. Sie liegt deutlich über den 47,51 % im Jahr 2022 und könnte sogar den Rekord von 1997 übertreffen in der Provence stark ansteigend und in Bouches-du-Rhône.

Die Ergebnisse der 1. Runde

  • 1. Bezirk : Monique GRISETI (RN) 45,54 %; Pascaline LÉCORCHÉ (NFP) 26,90 %; Sabrina AGRESTI-ROUBACHE (Ensemble) 23,61%
  • 2. Bezirk : Olivier RIOULT (RN) 32,06 % ; Laurent LHARDIT (NFP) 28,49 % ; Claire PITOLLAT (Ensemble) 27,01 %
  • 3. Bezirk : Giselle Lelouis (RN) 42,75 % ; Amin KESSACI (NFP) 35,68 %
  • 4. Bezirk : Manuel BOMPARDscheidender Abgeordneter (LFI), im 1. Wahlgang mit 67,49 % der Stimmen wiedergewählt
  • 5. Bezirk : Franck LIQUORI (RN) 25,77 % ; Hendrik DAVI (DVG) 24,44 % ; Allan POPELARD (NFP) 23,32 %
  • 6e Umschreibung : Olivier FAYSSAT (LR-RN) 38,27 %; Christine JUSTE (NFP) 28,22 %; Lionel ROYER-PERREAUT (zusammen) 25,13 %
  • 7. Bezirk : Sébastien DELOGUscheidender Abgeordneter (LFI), im 1. Wahlgang mit 59,67 % der Stimmen wiedergewählt
  • 8. Bezirk : Romain TONUSSI (RN) 44,63 % ; Jean-Marc ZULESI (Ensemble) 26,73 % ; Alexandre BEDDOCK (NFP) 20,07 %
  • 9. Bezirk : Joëlle MÉLIN (RN) 45,20 %; Bernard OUGOURLOU-OGLOU (NFP) 23,76 %
  • 10. Bezirk : José GONZALEZ (RN) 48,83 %; Véronique BOURCET-GINER (zusammen) 21,54 %; Jimmy BESSAIH (NFP) 20,80 %
  • 11. Bezirk : Hervé FABRE-AUBRESPY (RN) 38,87 % ; Marc PENA (NFP) 27,54 % ; Mohamed LAQHILA (Ensemble) 26,28 %
  • 12Der Wahlkreis: Franck ALLISIOscheidender Stellvertreter (RN), mit 54,07 % der Stimmen wiedergewählt
  • 13. Bezirk : Emmanuel FOUQUART (RN) 47,53 % ; Pierre DHARRÉVILLE (NFP) 36,02 %
  • 14. Bezirk : Gérault VERNY (LR-RN) 31,65 % ; Jean-David CIOT (NFP) 29,48 %; Anne-Laurent PETEL (Ensemble) 28,91%
  • 15. Bezirk : Romain BAUBRY (RN) 49,48 % ; Frau Wassila AÏDAROUS (NFP) 20,21 %
  • 16. Bezirk : Emmanuel TACHE DE LA PAGERIE (RN) 47,12 % ; Nicolas KOUKAS (NFP) 29,92 %

Tippe es Name Ihrer Gemeinde Erfahren Sie im folgenden Modul das Ergebnis dieser ersten Runde der Parlamentswahlen in Ihrem Land.

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Finden Sie im Modul unten das Ergebnis dieser ersten Runde der Parlamentswahlen in der Departementswahlkreise nach ihrer offiziellen Validierung.

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Die Ergebniskarte

Die Wahlkreise werden angezeigt, sobald die Ergebnisse vom Innenministerium validiert werden.

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Erinnerung an die Abstimmungsregeln

Bei Parlamentswahlen werden die Abgeordneten von gewählt Zwei-Runden-Mehrheitsabstimmung. Um im ersten Wahlgang zum Stellvertreter gewählt zu werden, muss die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen und eine Stimmenzahl von einem Viertel der eingetragenen Wähler erreicht werden.

Um im zweiten Wahlgang kandidieren zu können, muss ein Kandidat mindestens die gleiche Anzahl an Stimmen erhalten haben 12,5 % der Zahl der registrierten Wähler in seinem Wahlkreis. Sollte nur ein Kandidat erfolgreich sein, kann auch der Kandidat bleiben, der nach Stimmenzahl den zweiten Platz belegte. Erreicht kein Kandidat 12,5 % der registrierten Wähler, können nur die beiden Erstplatzierten im zweiten Wahlgang verbleiben.

Im zweiten Wahlgang wird der Stellvertreter gewählt relative Mehrheit der Stimmen ist ausreichend. Bei Stimmengleichheit wird der älteste Kandidat gewählt.

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