In der Nordschweiz hat die Polizei mehrere Personen festgenommen und ein Strafverfahren wegen des mutmaßlichen Todes einer Person durch den Einsatz einer neuen „Selbstmordkapsel“ eingeleitet.
In der Nordschweiz hat die Polizei mehrere Personen festgenommen und ein Strafverfahren wegen des mutmaßlichen Todes einer Person durch den Einsatz einer neuen „Selbstmordkapsel“ eingeleitet.
Einzelheiten zur Selbstmordkapsel
Diese Sarco genannte Selbstmordkapsel ist so konzipiert, dass die darin befindliche Person einen Knopf drücken kann, wodurch Stickstoffgas in die abgedichtete Kammer gepumpt wird, wodurch die Person innerhalb weniger Minuten einschläft und erstickt.
Sarco-Kapsel mit Selbstmord in Verbindung gebracht
Nach Angaben der Behörden des Kantons Schaffhausen wurden sie am Montag erstmals durch eine Anwaltskanzlei über einen Beihilfe zum Suizid mit der Sarco-Kapsel in der Nähe einer Waldhütte in Merishausen informiert.
In einer Erklärung bestätigte die Polizei, dass „mehrere Personen“ in Gewahrsam genommen worden seien und dass die Staatsanwaltschaft noch immer wegen möglicher Anstiftung und Mittäterschaft zum Selbstmord ermittelte.
Allerdings hat vor Kurzem die niederländische Sterbehilfeorganisation Exit International die Verantwortung für die Entwicklung des 3D-gedruckten Geräts übernommen, dessen Wert mehr als eine Million Dollar beträgt.
Dr. Philip Nitschke, ein australischer Arzt, der mit Exit International zusammenarbeitet, sagte, seine Organisation habe eine Rechtsberatung erhalten, wonach die Anwendung der Sarco-Kapsel in der Schweiz legal sei.
Doch im Juli warnte Peter Sticher, ein Staatsanwalt aus Schaffhausen, die Anwälte von Exit International, dass jeder Betreiber der Kapsel im Falle ihres Einsatzes mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen müsse, die mit bis zu fünf Jahren Gefängnis rechnen könne. Auch Staatsanwälte in anderen Schweizer Regionen deuteten an, dass der Einsatz der Kapsel zu einer Strafverfolgung führen könne.
Was das Schweizer Gesetz zum Thema Suizid sagt
Unterdessen erlaubt das Schweizer Gesetz Beihilfe zum Suizid, vorausgesetzt, die Person tötet sich selbst ohne „fremde Hilfe“ und die Helfer handeln ohne „eigennützige Motive“, heißt es auf der Website der Regierung.