In Algerien wurde ein Mann wegen eines Mordes, den er angeblich im Sommer 2024 in Toulouse begangen hatte, festgenommen und inhaftiert. Der mutmaßliche Mörder könnte dort vor Gericht gestellt oder nach Frankreich ausgeliefert werden, um sich vor Gericht im Zusammenhang mit Straftaten zu verantworten.
Der schreckliche Mord erschütterte am 7. August 2024 die Stadt Toulouse. Christian Malo, ein junger Mann, starb nach einer Auseinandersetzung vor einem Nachtclub. CCTV-Bilder zeigten deutlich, wie sich die Ereignisse entwickelten: Ein verbaler Streit eskalierte in körperlicher Gewalt und einem tödlichen Schuss. Der mutmaßliche Schütze flüchtete schnell.
Laut La Dépêche haben die französischen Behörden umgehend eine Untersuchung eingeleitet. Erste Ermittlungen ermöglichten die Identifizierung eines mutmaßlichen Komplizen, der schnell festgenommen wurde. Obwohl dieser das Vorhandensein einer Waffe erkannte, weigerte er sich, die Identität des Schützen preiszugeben. Dank seiner Informations- und Aufklärungsarbeit konnten die Ermittler einen wahrscheinlichen Fluchtweg für den Hauptverdächtigen ermitteln.
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Wird er an Frankreich ausgeliefert?
Die Recherchen führten die Ermittler nach Algerien. Gegen den Verdächtigen wurde eine Interpol Red Notice, ein internationaler Haftbefehl, erlassen. In diesem Zusammenhang wurde er von den algerischen Behörden festgenommen. Der Angeklagte, ein junger Mann in den Zwanzigern, war bereits im Zusammenhang mit Drogenhandel vorbestraft. Diese illegalen Aktivitäten ermöglichten es ihm, seine Flucht zu finanzieren und sich in Algerien zu verstecken. Seine Festnahme war dank der umfassenden internationalen Zusammenarbeit zwischen französischen und algerischen Strafverfolgungsbehörden möglich.
Allerdings stellt sich nun die Frage der Auslieferung des Verdächtigen an Frankreich. Die französischen Behörden wollen ihn auf ihrem Territorium vor Gericht stellen, um die genauen Umstände des Mordes aufzuklären. Allerdings ist die algerische Auslieferungsgesetzgebung komplex und die Verfahren können langwierig sein. Es ist auch möglich, dass der Verdächtige in Algerien vor Gericht gestellt wird, da nach algerischem Recht manchmal die Verhandlung von Angeklagten wegen im Ausland, einschließlich Frankreich, begangener Verbrechen zulässig ist.