Umweltzone in der Metropole Bordeaux: Wer ist betroffen?

Umweltzone in der Metropole Bordeaux: Wer ist betroffen?
Umweltzone in der Metropole Bordeaux: Wer ist betroffen?
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Etwa 11.000 Fahrzeuge werden ab 1 theoretisch nicht mehr auf der Ringstraße verkehren könnenIst Januar, Datum der Einführung der Umweltzone (ZFE). Ein auf das gewerkschaftliche Minimum reduzierter Geltungsbereich, der 3 % des Rollmaterials der Gironde betrifft. Diese „nicht klassifizierten“ Fahrzeuge können keinen Anspruch auf eine Crit’air-Plakette mit einer Bewertung von 1 bis 5 haben.

Wer ist betroffen? Pkw (Benzin und Diesel) zugelassen bis 31. Dezember 1996, motorisierte Zweiräder (nicht klassifiziert) zugelassen bis 31. Mai 2000, Nutzfahrzeuge (Benzin und Diesel) zugelassen bis 30. September 1997, schwere Nutzfahrzeuge, Busse oder Reisebusse (Benzin). und Diesel) zugelassen bis 30. September 2001.

Ein 24-Tage-Pass

Für Bordeaux Métropole ist eine bestimmte Anzahl von Ausnahmen vorgesehen, auch wenn das Fahrzeug zu den umweltschädlichsten zählt: Menschen mit Behinderungen mit einer Mobility Inclusion Card (CMI), Fahrzeuge von Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten, Fahrzeuge von zivilen Sicherheitsverbänden, Menschen, die an Krankheiten leiden erfordern regelmäßige Reisen und Oldtimerfahrzeuge. Bitte beachten Sie, dass nicht klassifizierte Fahrzeuge auf den Zufahrtsstraßen zu den Park-and-Ride-Bereichen (angrenzend an eine Straßenbahnhaltestelle) innerhalb der Ringstraße fahren können.

Die Metropole führt außerdem einen „ZFE-Pass“ für 24 Tage im Jahr ein, der nicht klassifizierten Fahrzeugen gelegentlichen Zugang zur Zone ermöglicht. Die betroffenen Benutzer können so zum Krankenhaus gehen oder auf Verwaltungszentren zugreifen, die sich innerhalb der Ringstraße befinden. Die Stadt gibt an, dass ein „automatisiertes System zur Kontrolle von Verstößen geplant ist“. Es wird ab 2027 betriebsbereit sein. Bis dahin werden Kontrollen durch die nationale und kommunale Polizei durchgeführt, sobald alle vorschriftsmäßigen Beschilderungen auf dem Gebiet angebracht sind. » Ein Schritt, mit dem noch nicht begonnen wurde. Diese Beschilderung wird nicht vor Anfang 2025 eingesetzt.

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