Genf: Schießerei auf Polizeiwache: Polizist wird zu 18 Monaten Bewährung verurteilt

Genf: Schießerei auf Polizeiwache: Polizist wird zu 18 Monaten Bewährung verurteilt
Genf: Schießerei auf Polizeiwache: Polizist wird zu 18 Monaten Bewährung verurteilt
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Es dauerte nicht lange, in dieser Angelegenheit zu entscheiden. Am Montagmorgen entschied das Polizeigericht über das Schicksal eines ehemaligen Polizisten. Diesem 47-jährigen Mann wird vorgeworfen, auf dem Gelände des Drogendezernats im alten Polizeipräsidium am Boulevard Carl-Vogt sieben Mal in einen Mülleimer geschossen zu haben. Nachdem der Angeklagte den Sachverhalt eingeräumt und das von der Staatsanwaltschaft beantragte Urteil akzeptiert hatte, handelte es sich um ein vereinfachtes Verfahren.

Mit gepflegtem Schnitt und braunem Bart präsentierte sich der Vierzigjährige im Anzug vor Gericht. Auf die Fragen des Präsidenten, nämlich: „Erkennen Sie die Fakten?“ Die juristische Qualifikation?“, antwortet er nüchtern: „Ja“. Für schuldig befunden, das Leben anderer gefährdet zu haben, wurde er zu 18 Monaten Gefängnis und zwei Jahren Bewährung verurteilt. Zudem erhält er eine Busse von 100 Franken. wegen einfacher Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung. Hinzu kommen die Verfahrenskosten (8563 Franken).

Der Sachverhalt geht auf den 27. Oktober 2022 zurück. An diesem Abend ging der Polizist, nachdem er von 8 bis 16 Uhr gearbeitet hatte, etwas trinken. Er gab an, zwölf Spritzes konsumiert zu haben, korrigierte diese Zahl dann jedoch nach unten (5 oder 6). Dann, zurück im alten Polizeipräsidium, kehrte er kurz nach 22.30 Uhr in sein Büro zurück und leerte das Magazin seiner Dienstpistole, einer Glock 43, in einen Mülleimer. Durch Abpraller trafen zwei Projektile den linken Schuh eines seiner Kollegen und verletzten ihn am Fuß. Auf die Frage, was ihm durch den Kopf gegangen sei, gab der Vierzigjährige zu, etwas Dummes und Gefährliches getan zu haben, gab an, dass er es sehr bereue und erklärte seine Tat mit seinem Alkoholismus.

Sofort beschloss er, den Verletzten selbst ins HUG zu bringen. Als er um 22:45 Uhr ein Polizeifahrzeug fuhr, überfuhr er eine rote Ampel und schaltete dann fälschlicherweise die Sirene und das blaue Licht des Fahrzeugs ein. Daher die Strafe von 100 Franken. Als man ihn gegen 3 Uhr morgens dem Alkoholtest unterzog, hatte er einen Wert von 0,41 mg/l und dann von 0,45 mg/l. Er lehnte die übrigen Tests ab und machte sich damit der Behinderung der Maßnahmen zur Feststellung seiner Fahrunfähigkeit schuldig. Zusätzlich zu der am Montag verhängten gerichtlichen Sanktion wurde der Polizist entlassen.

Widerruf gerichtlich bestätigt

Sowohl seine Vorgesetzten als auch seine Kollegen waren voll des Lobes für ihn. Als er Anfang 2004 der Polizei beitrat, erhielt der ehemalige Polizist vierzehn Glückwünsche und fünf Danksagungen. Gelobt wurden sein Enthusiasmus, seine Motivation und sein gutes Benehmen sowie seine Zuverlässigkeit. Nach den Ereignissen vom 27. Oktober 2022 äußerte er gegenüber dem Polizeikommandanten mehrfach sein Bedauern. Nach einer Verwaltungsuntersuchung wurde er am 31. Mai 2023 entlassen. Gegen diese Entscheidung legte er am 3. Juli desselben Jahres Berufung ein. Die Verwaltungskammer des Gerichtshofs bestätigte ihre Vorlage jedoch mit Urteil vom 19. März 2024.

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