„In der Praxis wurde in den meisten gemeinsamen Gremien und Unternehmen ein Jahresendbonus eingeführt. Wir können diesen Bonus daher als eine Regel und nicht als Ausnahme betrachten.“erklärt Alexia Buyl. Wir müssen daher aufmerksam sein: Ohne klare Regeln kein Bonus. Mit anderen Worten: Bevor Sie von diesem Extra zur Finanzierung von Weihnachtsgeschenken träumen, sollten Sie besser prüfen, was im Vertrag oder Tarifvertrag steht.
Beträge, die variieren
Die Bedingungen für die Gewährung der Jahresendprämie sind häufig eine Mischung aus Dienstalter, Anwesenheit und branchenspezifischen Regeln. Einige Unternehmen entscheiden sich für einen 13. Monat, andere bevorzugen einen Fester Betrag, indexiert oder ein Prozentsatz, der auf das Jahres- oder Monatsgehalt berechnet wird. Ergebnis: Zwei Kollegen aus dem gleichen Unternehmen, die aber unterschiedlichen gemeinsamen Gremien angehören, können sehr unterschiedliche Beträge erhalten.
Darüber hinaus werden bei der Berechnung häufig gleichwertige Abwesenheiten, wie z. B. Krankheits- oder Mutterschaftsurlaub, berücksichtigt. Aber auch hier hängt alles davon ab, was innerhalb der Branche oder des Unternehmens ausgehandelt wird.
Das Gehalt? Wir müssen den Mut haben, über dieses immer noch tabuisierte Thema zu sprechen
Was ist, wenn der Arbeitnehmer das ganze Jahr über nicht gearbeitet hat?
Keine Panik: „Proration“ (vom Wort „prorata“) kommt hier zur Rettung. Wenn ein Mitarbeiter unterjährig in ein Unternehmen einsteigt oder Teilzeit arbeitet, gilt in den meisten Branchen eine einfache Regel: 1/12ᵉ des Bonus pro gearbeitetem Monat. Dieser Mechanismus ermöglicht eine gerechte Verteilung, vorausgesetzt natürlich, dass dies in einem Tarifvertrag vorgesehen ist.
Für Teilzeitbeschäftigte garantiert der Tarifvertrag Nr. 35, dass die Prämie leistungsgerecht verteilt wird. So können Sie bei einem Teilzeitvertrag eine Prämie in Höhe von 50 % eines Vollzeitvertrags in Anspruch nehmen. Eine faire Anerkennung, die jegliche Diskriminierung vermeidet.
MöweBoni stellen ebenfalls eine Vergütung dar und unterliegen den gleichen Sozial- und Steuerabgaben wie die Jahresendprämie.
Ein Extra, aber kein Gefallen
Der Jahresendbonus ist nicht einfach nur ein selbstloses Geschenk, er gilt als eigenständige Vergütung. Dies bedeutet, dass sowohl Arbeitgeber- als auch persönliche Sozialversicherungsbeiträge sowie eine berufliche Quellensteuer mit einem spezifischen Satz von 16,15 % für außergewöhnliche Vergütungen anfallen. Für den Arbeitgeber stellt es daher einen Kostenfaktor dar, ist aber auch ein Instrument zur Stärkung der Teamloyalität. Und für den Mitarbeiter? Ein willkommener Anstoß zum Jahresende.
Regelungswechsel beim „Beschäftigungsbonus“: Wer profitiert wie viel?
Der Jahresendbonus darf aber nicht mit dem Bonus verwechselt werden. Während Ersteres im Allgemeinen unabhängig von der Unternehmensleistung ist, ist der Bonus direkt an die erzielten Ergebnisse gekoppelt. Nur, “Boni stellen ebenfalls eine Vergütung dar und unterliegen den gleichen Sozial- und Steuerabgaben wie die Jahresendprämie.präzisiert Alexia Buyl. Im Gegensatz zum Bonus ist ihre Auszahlung jedoch nicht systematisch und kann von bestimmten Zielen abhängig gemacht werden.