Die Nationale Energiekommission hat beschlossen, Schweizer Unternehmen von strategischer Bedeutung von bestimmten Steuern zu befreien.
Strategisch wichtige Schweizer Unternehmen in der Stahl- und Aluminiumproduktion sollen von tieferen Strompreisen profitieren. Die Nationale Energiekommission beschloss mit 13 Stimmen bei 11 Gegenstimmen und 1 Enthaltung, sie von bestimmten Steuern zu befreien.
Die Unterstützung des Bundes für die Schweizer Stahlindustrie wurde in den letzten Monaten diskutiert. Letzte Woche forderte die Kommission für Wirtschaft und Gebühren des Ständerats angesichts der finanziellen Schwierigkeiten des Solothurner Stahlwerks Stahl Gerlafingen rasche Massnahmen. Letzterer kündigte im März die Schließung einer seiner beiden Produktionslinien und den Abbau von 95 Arbeitsplätzen an, insbesondere aufgrund von Blockaden mit der EU für Exporte.
Die Nationale Energiekommission möchte ihrerseits Einfluss auf die Strompreise nehmen. Während Produktionsstandorte in der Schweiz bedroht seien, seien diese Unternehmen mit ihren Recyclingkapazitäten von zentraler Bedeutung für die Kreislaufwirtschaft in der Schweiz, sagte sie am Dienstag in einer Medienmitteilung. Sie ermöglichen es, mit einem kleinen ökologischen Fußabdruck Rohstoffe für wichtige Sektoren im Land zu produzieren.
So müssen Gießereien, deren jährliche Produktion 20.000 Tonnen Metall übersteigt, die hauptsächlich aus recycelten Materialien stammen, für vier Jahre von einem Teil der Steuern befreit werden, die für die Nutzung des Stromnetzes erhoben werden.
Konkret müssen die Netznutzungssteuern im ersten Jahr um 50 %, im zweiten Jahr um 37,5 %, im dritten Jahr um 25 % und im vierten Jahr um 12,5 % gesenkt werden, heißt es in der Kommission. Finanziert wird diese Reduktion von Swissgrid, der nationalen Gesellschaft für das Stromübertragungsnetz, und damit solidarisch von allen Stromverbrauchern im Land.
Unter bestimmten Voraussetzungen
Diese Befreiung ist allerdings an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Unternehmen müssen den Unterhalt ihres Produktionsstandortes in der Schweiz gewährleisten. Sie müssen sich außerdem zu nachhaltigen Investitionen verpflichten, auf die Zahlung von Dividenden verzichten und Auskunft über ihre wirtschaftliche Situation geben können. Sie müssen entsprechende Garantien bieten und die Zuschüsse zurückerstatten, wenn sie diese Bedingungen nicht einhalten.
Eine Minderheit lehnt jede Unterstützungsmaßnahme ab. Langfristig sei es für die Schweiz in seinen Augen immer von Vorteil, keine Politik zugunsten bestimmter Branchen und Unternehmen zu betreiben. Sie sieht in der aktuellen Situation keinen Anlass, von diesem Grundsatz abzuweichen. Sie bezweifelt zudem, dass die Massnahme die strukturellen Probleme der betroffenen Unternehmen löst und wirklich und entscheidend zur Nachhaltigkeit der Produktionsstandorte in der Schweiz beiträgt.
Reserve verbunden mit reduziertem Verbrauch
Die Entscheidung fiel im Rahmen eines Projekts zur gesetzlichen Verankerung der Stromreserve. Dieses Projekt wurde mit 21 Stimmen bei 0 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen angenommen.
Im Einzelnen schlägt die Kommission einstimmig die Bildung einer Rücklage vor, die an eine Konsumreduzierung mittels Marktinstrumenten geknüpft ist. In konkreten Verträgen zwischen Stromversorgern und Großverbrauchern muss festgelegt werden, dass der Verbraucher ab einem bestimmten Strompreis keinen Strom mehr beziehen kann oder darf.
Wenn also in einer Knappheitssituation der Strompreis steigt, sinke der Verbrauch, was das System entlaste, ohne dass der Bund eingreifen müsse, erklärt die Kommission. Verbraucher werden entschädigt.
Diese mit einer Verbrauchsreduzierung verbundene Reserve ist ein „zentrales Element“ für die Kommission: Sie hat keine negativen Auswirkungen auf die Umwelt und ihre Kosten sind sehr gering.
Die Kommission nahm weitere Änderungen am Projekt vor. Ziel ist es, zu verhindern, dass die Kosten für Stromreserven Unternehmen mit hohem Energieverbrauch zu stark belasten, thermische Anlagen möglichst mit klimaneutralen Brennstoffen zu betreiben oder das Potenzial vorhandener Notstromaggregate auszuschöpfen.