Am Abend des 11. Oktober geriet in Saint-André-de-Cubzac aufgrund eines Streits um den Verkauf einer PlayStation ein Gebäude in Brand. Daran erinnern wir uns an die Anhörung am Montag, 25. November, vor dem Gericht in Libourne. An der Spitze stehen zwei junge Menschen im Alter von 19 und 20 Jahren. Einer steht unter Vormundschaft, der andere unter Kuratorium. Verletzliche, impulsive Persönlichkeiten mit Persönlichkeitsstörungen und Bildungsdefiziten geben Aufschluss über Persönlichkeitsuntersuchungen.
Eine Zerbrechlichkeit, die sie nicht davon abhielt, eine ebenso zerbrechliche Person anzugreifen. An diesem Abend führte ein Geldstreit dazu, dass sie in der Rue Nationale 200 trommelten. Sie brechen die Tür teilweise auf, bevor „ihr Freund“ – das Opfer – kommt, um sie zu öffnen, aus Angst, von seinen Nachbarn gerügt zu werden. Das Trio stürmt in die Wohnung. Mit einem Feuerzeug beginnen die Angeklagten, Gegenstände anzuzünden. Dann schnappt sich der Jüngste ein Aerosol und verwandelt es mit einer Flamme in eine Lötlampe. Es kommt zu einem Brand, der mindestens fünf Häuser verwüstet. Erste Schätzung der Restaurierung: 540.000 Euro.
„Eine Strafexpedition“
„Es ist ernst, aber es gab keine Verletzten oder Opfer“, sagte einer der beiden Angeklagten. Ein kleiner Satz, der den Boden berührte: „Nicht weil es keine Toten oder Verletzten gibt, gibt es auch keine Opfer.“ „Das sind Tatsachen mit katastrophalen Folgen für die dort lebenden Menschen“, donnert die stellvertretende Staatsanwältin Élodie Blier, die von „einer Strafexpedition“ und „einer vorsätzlichen Geste“ spricht.
Mes Natacha Beauvilain und Amélie Rudler für die Verteidigung sind hingegen der Ansicht, dass der Vorwurf der Verhinderung vorsätzlicher Zerstörung nicht charakterisiert sei. „Sie geben zu, alles getan zu haben, bestreiten jedoch, dass sie das Feuer legen wollten. Nichts beweist ihre Absicht, jemandes Eigentum zu zerstören“; ging sogar so weit, auf Freilassung zu plädieren.
Dies wird nicht der Fall sein, das Gericht, das dennoch eine Urteilsänderung feststellte, verurteilte beide zu zwei Jahren Gefängnis, davon achtzehn Monaten, mit einer Bewährungsstrafe von drei Jahren.