Benzinpreise, DPE, Arbeitslosengeld … Alles, was sich am 1. Juli ändert

Benzinpreise, DPE, Arbeitslosengeld … Alles, was sich am 1. Juli ändert
Benzinpreise, DPE, Arbeitslosengeld … Alles, was sich am 1. Juli ändert
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Anstieg der Gaspreise

Die Energieregulierungskommission (CRE) gab bekannt, dass die Gaspreise im Vergleich zum Monat Juni um durchschnittlich 11,7 % steigen würden, was einer jährlichen Steigerung von rund 124 Euro entspricht. Dies entspricht einer jährlichen Rechnung von 1.184 Euro inklusive Steuern für einen Durchschnittsverbraucher. Diese Situation ist vor allem auf den starken Anstieg der Wartungs- und Modernisierungskosten des Gasnetzes zurückzuführen.

Mehr Transparenz im Supermarkt

Ab dem 1. Juli müssen Supermärkte ihre Kunden expliziter informieren, wenn verkaufte Produkte von „Schrumpfflation“-Praktiken betroffen sind, also wenn Produkte in kleineren Mengen zu einem gleichwertigen Preis verkauft werden.

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Durch diese Rechtspraxis werden Preiserhöhungen für Verbraucher weniger spürbar. Die Supermärkte sind der Ansicht, dass die Verantwortung für diese Anzeige bei den Herstellern der Agrarindustrie liegen sollte, und die Fachleute sind skeptisch, da Mengenreduzierungen häufig mit Rezepturänderungen einhergehen. Auch die Angabe des Preises pro Liter oder pro Kilo, der auf eine Preiserhöhung hinweist, ist bereits Pflicht.

Der ECD entwickelt sich weiter

Die Methode zur Berechnung der Energieleistungsdiagnose (DPE) von Wohngebäuden ändert sich für Flächen unter 40 Quadratmetern.

Nach Angaben der Regierung wird damit eine „Verzerrung“ korrigiert, die kleine Gebiete benachteiligte. Diese Änderung soll den Auszug von 140.000 Wohnungen aus den Energieklassen F und G, den schlechtesten, ermöglichen, die nach und nach mit Mietverboten belegt werden müssen. Eigentümer der betreffenden Wohnung können auf der Website der Agentur für ökologischen Wandel (Ademe) ein Zertifikat mit ihrem neuen Energielabel erhalten.

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Neubewertung der Arbeitslosenentschädigung

Die Leistungen der Arbeitslosenversicherung werden zum 1. Juli um 1,2 % erhöht. Laut Unédic würde diese Neubewertung „rund 2 Millionen bezahlte Arbeitssuchende“ von insgesamt rund 2,7 Millionen betreffen. Bestimmte Empfänger von weniger als sechs Monaten sind nicht betroffen.

Auch die Regeln zur Arbeitslosenversicherung laufen am Montag aus und erfordern eine neue Verordnung, die längst überfällig ist. Nach der Zusage der scheidenden Regierung müssen die geltenden Regeln um fünf Monate verlängert werden, bevor sie ab dem 1. Dezember verschärft werden: Um eine Entschädigung zu erhalten, müsste man in den letzten 20 Monaten acht Monate gearbeitet haben, im Vergleich zu sechs Monaten in den letzten 24 Monaten aktuell. Für Arbeitslose unter 57 Jahren würde die maximale Entschädigungsdauer auf 15 Monate verkürzt. Doch ein möglicher Wechsel der Mehrheit könnte die Karten neu mischen.

Neuer Sparplan für junge Leute

Ab dem 1. Juli gibt es eine neue Anlagemöglichkeit, die jungen Menschen unter 21 Jahren vorbehalten ist: der Klimasparplan Zukunft (PEAC). Dadurch können Sie Ihr Geld in grüne Investitionen investieren. Der Betrag, der in diesen Sparplan eingezahlt werden kann, darf, wie beim A-Heft, 22.950 Euro nicht überschreiten.

Pflichtausrüstung für bestimmte Autos

Mehrere Sicherheitsausrüstungen, die High-End-Autos vorbehalten sind, werden ab dem 7. Juli für alle in Europa verkauften Neuwagen und Transporter obligatorisch, wie z. B. Geschwindigkeitsadapter je nach Grenzwert, Spurhalteassistent, Radargeräte oder Rückfahrkamera, Aufmerksamkeitsverlustwarnung und eine „Black Box“. an jedem Fahrzeug.

Ländliche Gebiete wiederbeleben

Von der neuen Flächenwidmung „France Ruralités Revitalisierung“, die am 1. Juli in Kraft tritt und die Attraktivität ländlicher Gebiete stärken soll, profitieren 17.700 Kleingemeinden. Unternehmen, die sich dort niederlassen, können von der Einkommensteuer, der Gewerbegrundsteuer und der Grundsteuer auf bebaute Immobilien profitieren. Dieses System wird von gewählten Amtsträgern oft als Mittel angeführt, um medizinische und paramedizinische Berufe in ländliche Gebiete zu locken.

Beitrag für Opfer von Anschlägen

Die Höhe des Beitrags zum Garantiefonds für Opfer von Terroranschlägen und anderen Straftaten erhöht sich ab 1. Juli um 0,60 Euro auf 6,50 Euro pro Sachversicherungsvertrag (Auto, Haus etc.). Dadurch werden die Mittel des Fonds erhöht, der Opfer von Terroranschlägen, körperlich oder psychisch verletzte Personen oder Begünstigte verstorbener Personen (Ehepartner, Kinder, Eltern, Großeltern, Enkel, Geschwister) entschädigen soll.

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