Die Wettbewerbsbehörde hat bei ihrer Entscheidung im Fall Air Antilles und Air Caraibes keine Mäßigung walten lassen. Sie glaubt, dass die beiden Fluggesellschaften sowie das Unternehmen Aérogestion zwischen 2015 und 2019 wettbewerbswidrige Praktiken für Flüge zwischen den Inseln in der Karibik umgesetzt haben. Sie beschreibt diese Praktiken als „besonders schwerwiegend“, es verhängt gegen sie ein Bußgeld von 14,57 Millionen Euro.
„Es gibt keine Unterbrechung, sondern eine Beschleunigung“ (Christine Ourmières und Marc Rochet, Air Caraibes-French Bee)
Nichtangriffsabkommen
In ihrer Stellungnahme stellt die Verwaltungsbehörde fest, dass Air Caraibes und Air Antilles – Handelsname der Inter-Regional Express Airline (Kairo) – eine „ Nichtangriffsabkommen », was im Berichtszeitraum zum Abschluss von vier Vereinbarungen führte. Diese betrafen, wiederum nach Angaben der Behörde, den Ticketpreis sowie das Angebotsniveau für die Verbindungen zwischen Pointe-à-Pitre und Fort-de-France sowie zwischen jeder dieser beiden Städte und Saint Martin, St. Lucia und Santo Domingo.
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So wurden zwischen Februar und Juni 2015, dann zwischen September und Dezember 2016 Air Antilles und Air Caraibes, „mit der Unterstützung von Aérogestion“haben sich auf die Preiskonditionen für Flugtickets geeinigt. Einen neuen Meilenstein erreichte die dritte Vereinbarung mit der Festsetzung von Preisen zusätzlich zu den Preiskonditionen zwischen April 2017 und Dezember 2019, mit dem Verbot, dies zu tun „niedrigerer Preis“.
„Diese Preisdiskussionen führten ab der Wintersaison 2017-2018 zur Einführung gemeinsamer Preisstaffeln, die zu einem sehr deutlichen Preisanstieg führten“, betont die Wettbewerbsbehörde.
Einen Schritt weiter
Gleichzeitig haben Air Caraibes und Air Antilles umgesetzt „eine Vereinbarung zur Reduzierung des Angebots und zur Aufteilung von Zeitfenstern“ zwischen Juni 2017 und Oktober 2019. Dies ermöglichte ihnen, ab November 2017 ein Flugprogramm einzurichten „Es kam zu einem Rückgang des Angebots an angebotenen Sitzplätzen um mehr als 10 % und zu einer Verteilung der profitabelsten Zeitfenster.“.
„Schwerwiegende Praktiken zweier Betreiber in einer Duopolsituation auf einem Inselgebiet mit gebundenem Kundenstamm unterliegen auch dem Phänomen der hohen Lebenshaltungskosten“, kritisierte die Wettbewerbsbehörde.
Dieses urteilte, dass die duopolistische Situation der beiden Unternehmen in einem Gebiet, in dem sich der Luftverkehr als wesentlich für die Mobilität erweist, die Schuld noch verstärkte. Sie stellt also fest „Erhebliche Auswirkungen auf die Reisetätigkeit der Kunden vor Ort.“ […] mit deutlich höheren Lebenshaltungskosten konfrontiert als auf dem französischen Festland, [qui] hat keine wirklich brauchbare Alternative zum Fliegen“.
Diese erschwerenden Umstände hängen auch damit zusammen, dass „Die betreffenden Unternehmen waren sich der rechtsverletzenden Natur ihres Verhaltens vollkommen bewusst.“mit „ein hohes Maß an Raffinesse bei der Verschleierung von Austauschen“. Als Beweis führt die Wettbewerbsbehörde die Verwendung von Pseudonymen und Codenamen sowie zwei Vermittler, darunter Miles Plus, an. Letzteres ist ein Beratungsunternehmen, besser bekannt als Aérogestion, gegründet und geleitet von Marc Rochet, der zu dieser Zeit auch Chef von Air Caraibes war.
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Mehrere Millionen Euro Strafe
Air Caraibes und Aerogestion haben ein Vergleichsverfahren beantragt, was bedeutet, dass sie den Sachverhalt nicht bestreiten. Die Wettbewerbsbehörde sanktionierte daher jeweils ein Bußgeld. Air Caraibes und gemeinsam ihre Muttergesellschaften, die Gruppen Dubreuil und Dubreuil Aéro, müssen 13 Millionen Euro zahlen, während Aérogestion 70.000 Euro zahlen muss.
„Air Caraibes nimmt die heute veröffentlichte Entscheidung der Wettbewerbsbehörde zur Kenntnis, die sich auf alte Fakten bezieht, die nur das westindische Regionalnetz betreffen. „Wir analysieren diese Entscheidung mit unseren Beratern, um mögliche Folgemaßnahmen zu prüfen“, erklärte das Unternehmen gegenüber La Tribune und behält sich damit die Möglichkeit vor, Berufung einzulegen. Marc Rochet wurde ebenfalls kontaktiert und wollte keinen Kommentar abgeben.
Da die Beitragskapazität von Kairo, das sich in Zwangsliquidation befindet, und seiner Muttergesellschaft Guyane Aéroinvest mit null bewertet wurde, beschloss die Behörde, die Sanktion in Höhe von 1,5 Millionen Euro gegen ihre Muttergesellschaft K Finance aufzuschieben.