Endgültige Verurteilung oder neuer Prozess: Sarkozy steht heute in der Bismuth-Affäre fest

Endgültige Verurteilung oder neuer Prozess: Sarkozy steht heute in der Bismuth-Affäre fest
Endgültige Verurteilung oder neuer Prozess: Sarkozy steht heute in der Bismuth-Affäre fest
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Das Kassationsgericht entscheidet an diesem Mittwoch, 18. Dezember 2024, im Abhörfall: Nicolas Sarkozy spielt groß.

AFP

Eine erste endgültige Verurteilung oder ein neuer Prozess für Nicolas Sarkozy? Das Kassationsgericht entscheidet an diesem Mittwoch gegen 14 Uhr über den Abhörfall, eine Entscheidung, die zur Installation eines elektronischen Armbands für den ehemaligen Präsidenten der Republik führen könnte.

In diesem Fall, auch Bismuth genannt, würde der 69-jährige Nicolas Sarkozy, wenn das Oberste Gericht die Berufungen zurückwies, wegen Korruption und Einflussnahme endgültig zu drei Jahren Haft verurteilt, darunter ein Jahr mit einem elektronischen Armband – eine beispiellose Strafe für einen ehemaligen Staatsoberhaupt.

In diesem Fall käme diese Strafe, zu der noch drei Jahre Sperre hinzukommen, zur Anwendung: Nicolas Sarkozy würde dann – im Prinzip innerhalb einer Frist von weniger als einem Monat – vor einen Strafvollstreckungsrichter (JAP) geladen, der festlegen würde die Bedingungen seines später platzierten Armbandes.

Das Kassationsgericht könnte aber auch ein neues Verfahren anordnen, indem es die Entscheidung des Pariser Berufungsgerichts ganz oder teilweise aufhebt.

Diese Frist kommt, da der frühere Mieter des Élysée ab dem 6. Januar vier Monate lang vor dem Pariser Gericht erscheinen muss, weil ihm der Verdacht einer libyschen Finanzierung seines Präsidentschaftswahlkampfs 2007 vorgeworfen wird.

Im Bismuth-Fall wurde das ehemalige Staatsoberhaupt am 17. Mai 2023 zum zweiten Mal für schuldig befunden, 2014 mit seinem historischen Anwalt Thierry Herzog einen „Korruptionspakt“ geschlossen zu haben. Gilbert Azibert, leitender Richter am Gerichtshof von Kassation, damit er Informationen übermitteln und versuchen kann, Einfluss auf eine von Nicolas Sarkozy in der Bettencourt-Affäre eingelegte Berufung zu nehmen.

Und das im Gegenzug für eine versprochene „Hilfe“ für ein Ehrenamt in Monaco.

Die drei Männer erhielten die gleiche Strafe, wobei dem Anwalt für drei Jahre das Tragen schwarzer Roben verboten wurde.

Sie beteuerten von Anfang an ihre Unschuld, legten Berufung ein und brachten 20 Argumente vor, die in einer Anhörung am 6. November geprüft wurden. Anschließend wurde die Entscheidung vorbehalten.

Verfassungsbeschluss

Vor dem Kassationsgericht, das die korrekte Anwendung des Gesetzes und nicht die Begründetheit der Fälle kontrolliert, empfahl der Generalanwalt systematisch die Ablehnung jedes aufgeworfenen Rechtspunktes.

Ich, Emmanuel Piwnica, Anwalt auf Anraten von Thierry Herzog, kritisierte ein Verfahren, das „niemals hätte ans Licht kommen dürfen“ und sprach von einem Fall, in dem „wir die begangenen Rechtswidrigkeiten, die Verstöße und die Angriffe auf Grundrechte nicht mehr zählen“. .

Die Verteidigung bestand auf zwei Hauptpunkten: Erstens hofft sie, dass eine aktuelle Entscheidung des Verfassungsrates vom 28. September 2023, die ihren Ursprung in der Fillon-Affäre hat, es ihr ermöglichen wird, ein neues Verfahren zu erreichen.

Im Namen der Verteidigungsrechte, die nicht „theoretisch und illusorisch“ sein dürfen, erfordere diese Entscheidung eine erneute Prüfung eines Antrags auf Nichtigerklärung des gesamten Verfahrens durch ein neues Berufungsgericht, argumentierte Me Piwnica.

Tatsächlich glaubt das Sarkozy-Lager seit Jahren, dass die Nationale Finanzstaatsanwaltschaft (PNF) ihr zu Unrecht eine parallele Untersuchung „verheimlicht“ hat, die darauf abzielte, einen Maulwurf aufzuspüren, der angeblich den ehemaligen Präsidenten und seinen Anwalt darüber informiert hatte, dass sie abgehört würden .

Die Anwälte bestritten auch die Rechtmäßigkeit der Abhörmaßnahmen im Kern des Falles, ein Thema, das in diesem Fall bereits mehrfach diskutiert wurde.

Me Patrice Spinosi berief sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 16. Juni 2016: „Nicolas Sarkozy kann nicht auf der Grundlage der Gespräche, die er mit seinem Anwalt geführt hat, strafrechtlich verurteilt werden“, weil diese nicht „gegen ihn verwendet werden können“. er argumentierte.

Im Jahr 2025 muss das Kassationsgericht auch über die Berufung des ehemaligen Präsidenten gegen seine Verurteilung zu einem Jahr Gefängnis, davon sechs Monate in der Bygmalion-Affäre, wegen übermäßiger Ausgaben für seinen Wahlkampf 2012 entscheiden.

(afp)

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