Das Sondergesetz wurde gestern im Senat verabschiedet

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Nach der Abstimmung in der Nationalversammlung am Montag wurde das Sondergesetz zur „Gewährleistung der Kontinuität des nationalen Lebens und des Funktionierens öffentlicher Dienste“ am Mittwoch, dem 19. Dezember, vom Senat einstimmig angenommen.






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Es überrascht nicht, dass der Senat am Mittwoch, dem 19. Dezember, einstimmig für das „Sondergesetz“ gestimmt hat, das es dem Staat ermöglicht, ab dem 1. Januar laufende Angelegenheiten zu erledigen, sofern es kein Finanzgesetz gibt. Der Text legt in vier Artikeln den rechtlichen Mindestrahmen fest, um den Staat zu ermächtigen, Steuern zu erheben – nach den gleichen Steuerregeln wie 2024, um seinen europäischen Verpflichtungen nachzukommen und es dem Finanzministerium sowie den Sozialversicherungsfonds zu ermöglichen, weiterhin Schulden zu begeben das ordnungsgemäße Funktionieren der öffentlichen Dienste.

Für die Ausgabenkomponente soll noch ein Beschluss erlassen werden

Das „Sondergesetz“ wird durch ein Dekret ergänzt, das bis zum 31. Dezember im Amtsblatt veröffentlicht wird und Ausgabenobergrenzen für jede Haushaltslinie des Staates festlegt, wobei die Höchstbeträge die in diesem Jahr zugewiesenen Beträge nicht überschreiten dürfen.

Somit fallen neue steuerliche Maßnahmen, die zur Sicherung der Kontinuität des nationalen Lebens nicht erforderlich wären, nicht in den Bereich des Sondergesetzes. Bis zur Verabschiedung eines Finanzgesetzes können die insbesondere dem Bundeswehrhaushalt gewährten zusätzlichen Kredite, der im Jahr 2025 den größten Anstieg verzeichnen sollte, nicht freigegeben werden. Ebenso kann eine ganze Reihe steuerlicher Maßnahmen zugunsten der Landwirte nicht in Kraft treten.

Altersrenten wurden neu bewertet, jedoch keine Änderung für die IR-Skala

Wenn auf der Haushaltsseite die Indexierung der progressiven Einkommensteuertabelle an die Inflation durch den Text nicht gewährleistet ist, wird letzterer andererseits die Anwendung der Neubewertung der Grundaltersrenten (+2,2 %) ab dem 1. Januar implizieren. 2025 – eine Maßnahme, die die gestürzte Regierung von Michel Barnier reduzieren und um sechs Monate verschieben wollte.

Das Sondergesetz allein wird es jedoch nicht ermöglichen, die aktuelle Entwicklung der öffentlichen Finanzen zu ändern. Nach der derzeitigen Prognose für das Schuljahr 2024 dürfte der Haushaltsplan das öffentliche Defizit um weitere rund 35 Milliarden Euro auf 6,2 % des BIP verringern. Die Abstimmung über ein neues Finanzgesetz bleibe unbedingt notwendig, warnte der Gesamthaushaltsberichterstatter im Senat, Jean-François Husson.

Wir müssen den Ernst der aktuellen Lage verstehen [qui] schwächt unsere Wirtschaft und den Platz, den Frankreich auf europäischer Ebene einnehmen muss, betonte er letzte Woche bei der Anhörung der zurücktretenden Minister Antoine Armand (Wirtschaft) und Laurent Saint-Martin (Haushalt).

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