4 bestätigte Fälle im örtlichen Gefängnis Tanger 2 (DGAPR)
Die Verwaltung des örtlichen Gefängnisses Tanger 2 versicherte, dass die Gesundheitssituation in der Strafanstalt „normal“ sei und keinen Anlass zur Besorgnis gebe. Die Generaldelegation für Gefängnisverwaltung und Wiedereingliederung (DGAPR) reagierte auf die Veröffentlichungen bestimmter elektronischer Websites über die „Verbreitung von Masern unter Häftlingen“ und wies darauf hin, dass bei vier Insassen Krankheit, Unwohlsein, Unwohlsein, sobald die ersten Symptome der Krankheit auftreten, Da sich unter ihnen zwei Neuankömmlinge befanden, wurden sofort eine Reihe vorbeugender Maßnahmen ergriffen.
Die Verdachtsfälle seien unter Quarantäne gestellt und den notwendigen Analysen unterzogen worden, teilt die DGAPR in einer Pressemitteilung mit. Der gleichen Quelle zufolge wurde für die positiv getesteten Fälle bei Häftlingen und Beamten in Zusammenarbeit mit den örtlichen Gesundheitsbehörden das entsprechende Therapieprotokoll befolgt.
Unter der Aufsicht eines dem Ministerium für Gesundheit und Sozialschutz unterstellten Ärzteteams wurde außerdem eine freiwillige Impfaktion gegen Masern zugunsten von Gefangenen und Mitarbeitern der Strafanstalt durchgeführt.
Marokko
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