Auf der Autobahn das Lenkrad loslassen: Ja, aber Vorsicht!

Auf der Autobahn das Lenkrad loslassen: Ja, aber Vorsicht!
Auf der Autobahn das Lenkrad loslassen: Ja, aber Vorsicht!
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Die Automatisierte Fahrverordnung tritt am 1. März 2025 in Kraft. Technische Fortschritte können die Verkehrssicherheit verbessern, sofern die Technik zuverlässig funktioniert und richtig eingesetzt wird. Für das Accident Prevention Bureau (BPA) müssen diese Veränderungen insbesondere durch Fahrschulungen streng überwacht werden, damit der Übergang zu stärker automatisierten Fahrzeugen der Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zugute kommt. Denn diese Veränderungen stellen eine Herausforderung für die Verkehrssicherheit dar.

Systeme der Stufe 3 werden ab dem 1. März nur noch auf Autobahnen zugelassen. Wenn das System aktiv ist, muss die Person hinter dem Lenkrad das Fahrzeug und den Verkehr nicht mehr ständig überwachen und kann es daher loslassen. Sie muss jedoch jederzeit und unter allen Umständen bereit sein, die Kontrolle wiederzuerlangen. Sie ist daher nicht berechtigt, Tätigkeiten auszuüben, die geeignet sind, die Wiedererlangung der Kontrolle über das Fahrzeug zu verzögern. Sie muss den Überblick über den Verkehr und die Umgebungssituation behalten. Es kommt daher nicht in Frage, während der Fahrt eine Serie anzusehen, auf eine Nachricht zu antworten oder die Zeitung zu lesen.

Die bedingte Automatisierung (Stufe 3) bringt neue Risiken für Fahrer mit sich, die mit Monotonie, Überschätzung sowohl der Fähigkeiten des Systems als auch ihrer eigenen Fähigkeiten sowie einem verminderten Situationsbewusstsein verbunden sind. Nutzer teilautomatisierter Fahrzeuge werden sich daher schnell mit den Technologien, ihrem Einsatz und ihren Grenzen vertraut machen müssen. Gleichzeitig müssen sie der Versuchung widerstehen, sich anderen Aufgaben zu widmen. Die Fahrausbildung wird einen großen Beitrag zur Unterstützung dieser technologischen Entwicklung leisten. Deshalb werden Automatisierungssysteme ab Juli 2025 fester Bestandteil der Fahrausbildung sein.

Wie funktionieren die Systeme im Fahrzeug? Wo liegen ihre Grenzen? Was sollen wir tun, wenn sie sie erreichen? In Zukunft sollen Autofahrer diese Fragen beantworten und entsprechend handeln können. Die neue Rechtsgrundlage unterwirft somit alle Parteien, die ein mit einem Automatisierungssystem ausgestattetes Fahrzeug zur Verfügung stellen, einer Informationspflicht. Der Benutzer ist seinerseits verpflichtet, alle Anweisungen und Sicherheitshinweise des Herstellers zu lesen und anzuwenden.

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Die BPA beschäftigt sich seit mehreren Jahren aktiv mit dem Thema automatisiertes Fahren, um dessen positive und potenziell negative Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit in der Schweiz zu identifizieren, spezifische Testszenarien zur Überprüfung dieser Auswirkungen zu entwickeln und Interventionsstrategien zu deren Reduzierung zu entwickeln negative Auswirkungen.

Aktuelle Fahrzeuge werden je nach Automatisierungsgrad in fünf Stufen eingeteilt. Level 0 entspricht einfachen elektronischen Systemen, während Level 5 sich auf vollständig autonome Fahrzeuge ohne Lenkräder oder Pedale bezieht. In der Schweiz sind die Stufen 1 und 2 (Assistenzsysteme) bereits weit verbreitet. Dazu gehören Geschwindigkeits- und Abstandskontrolle. Im Jahr 2025 sollen Automatisierungssysteme der Stufe 3 unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden und der Einsatz selbstfahrender Fahrzeuge (Stufe 4) in einem definierten Rahmen möglich sein, darunter auch fahrerlose Taxis.

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