Die Regierung hat sich endgültig dafür entschieden, das Laden eines Elektroautos im Büro nicht als Sachleistung in Betracht zu ziehen. Sehr gute Nachrichten, die die Elektrifizierung in Frankreich erleichtern dürften.
Im Jahr 2024 wird sich der Verkauf von Elektroautos verlangsamen. Insbesondere die Preise sind für viele Autofahrer trotz staatlicher Hilfen wie der Ökoprämie immer noch zu hoch. Doch dieser Trend betraf nicht nur Frankreich, sondern ganz Europa.
Sehr gute Nachrichten im Jahr 2025
Es wird jedoch gesagt, dass 2025 ein viel besseres Jahr für diesen Motor sein würde, in dem es zu einem Umsatzschub kommen könnte. Und das ganz besonders, vielen Dank zur Einführung erschwinglicherer Modelleaber nicht nur das. Denn wenn Autofahrer sich für ein Elektroauto entscheiden, dann auch und vor allem wegen der Vorteile, die insbesondere mit dem Aufladen verbunden sind, das deutlich günstiger ist als eine volle Tankfüllung.
Darüber hinaus nutzen viele Autofahrer den Weg zum Arbeitsplatz um ihr Elektroauto aufzuladen. Seit 2020 können sie dies kostenlos tun, ohne dass die Bereitstellung von Ladestationen durch ihr Unternehmen als Sachbezug gilt. Doch nun hatte die Regierung beschlossen, diesem Vorteil ein Ende zu setzen. So hatte er einige Wochen zuvor angekündigt, dass letztere am 31. Dezember 2024 endgültig enden würde.
Daher ab 1Ist Januar 2025 sollen Unternehmen die Bereitstellung dieser Terminals integrieren bei der Berechnung der Sachleistungen. Anschließend wurden ihnen zwei Möglichkeiten geboten: Den Mitarbeitern das Aufladen in Rechnung stellen oder die Mehrkosten aus eigener Tasche übernehmen. Aber letztendlich müssen sie sich nicht entscheiden. Tatsächlich hat die Regierung gerade eine Kehrtwende vollzogen und im angekündigt Offizielles Bulletin zur sozialen Sicherheit dass die Möglichkeit, Terminals kostenlos zur Verfügung zu stellen, in diesem Jahr erweitert wird.
-Der Text erklärt: „ die außergewöhnlichen Methoden zur Berechnung der Einbeziehung des Sachbezugs in die Sozialbeitragsgrundlage, der in der Bereitstellung eines ausschließlich mit elektrischer Energie betriebenen Fahrzeugs besteht und am 31. Dezember 2024 endet, wird von der Regierung verlängert die die Veröffentlichung eines Dekrets zu diesem Thema im Januar vorsieht. Diese Erweiterung betrifft auch die für elektrische Anschlüsse geltende Regelung „. Und das sind natürlich sehr gute Nachrichten.
Außerdem 50 % Rabatt
Das Ziel dieser neuen Maßnahme besteht vor allem darin,den Verkauf von Elektroautos beschleunigen in Frankreich, während die Höhe des Ökobonus für alle Haushalte gekürzt wurde. Zudem ist die Umtauschprämie seit Anfang dieses Jahres schlicht weggefallen, während das Sozialleasing ein Comeback erleben wird. Letzteres hatte zu Beginn des letzten Jahres maßgeblich zum Anstieg der Zulassungen beigetragen. So sehres musste unterbrochen werden angesichts des Erfolgs.
Aber kommen wir zurück zur Geschäftsgebühr, deren Bedingungen also sein werden genau das gleiche wie im Jahr 2024. Daher bleiben die von ihm zu tragenden Stromkosten bei der Berechnung der Sachleistungen unberücksichtigt. Wenn sich das Terminal hingegen außerhalb des Arbeitsplatzes befindet, muss die Zahlung durch den Arbeitgeber erfolgen in die Sozialbeitragsbasis integriert je nach Situation. Bitte beachten Sie, dass hiermit die Kosten für die Anschaffung, Miete und Installation einer Wallbox für einen Mitarbeiter abgedeckt werden können.
Weitere gute Nachrichten, die 50-prozentige Kürzung der Sachleistung Im Jahr 2025 bleibt die Gesamtabgabe für Elektroautos vollständig erhalten. Letztere ist jedes Jahr gedeckelt und lag im vergangenen Jahr bei 1.964,90 Euro. Wir müssen jedoch noch warten, bis das Dekret offiziell im Amtsblatt veröffentlicht wird. Dies sollte jedoch schnell im Laufe des Monats Januar der Fall sein.