” Ich stimme nicht zu ! »

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„Meine Eltern haben im Oktober 2021 fast 500 Euro für einen Medion-Fernseher bezahlt“, erzählt Martine unseren Kollegen vom HBvL. „Ein Jahr später begannen die Probleme mit dem Bildschirm und Medion baute kostenlos einen neuen Bildschirm ein. Zwei Jahre später trat das gleiche Problem erneut auf. Der Bildschirm war zweigeteilt, wodurch der Fernseher unbrauchbar wurde. »

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Für den Fernseher gilt eine Garantie von drei Jahren. Medion hat jedoch mitgeteilt, dass für dieses oder ein ähnliches Modell keine Ersatzteile mehr verfügbar sind. Sie boten daher an, den Zeitwert des Fernsehers, also 227 Euro, zu erstatten. „Da bin ich nicht einverstanden“, entgegnet Martine, die meint, es müsse die Höhe des Kaufpreises erstattet werden, also das Doppelte des von Medion vorgeschlagenen Betrags.

Sollte es nicht möglich sein, ein unter Garantie stehendes Gerät innerhalb einer angemessenen Frist zu reparieren oder auszutauschen, kann der Kunde bei berechtigten Gründen die Kündigung des Kaufvertrags und eine Rückerstattung verlangen, gibt der FÖD Wirtschaft an. Der Verkäufer seinerseits ist nicht immer dazu verpflichtet, den gesamten Kaufwert eines Geräts zu erstatten. Wenn das Gerät zwei Jahre lang genutzt wurde und sich sein Wert verringert hat, kann der Verkäufer dies berücksichtigen.

„Müssen Hersteller nach EU-Recht nicht fünf Jahre lang Ersatzteile liefern? “, jedoch erhöht Martine. In Wirklichkeit ist eine europäische Richtlinie kein Gesetz und muss in nationales Recht umgesetzt werden, um anwendbar zu sein, was im Hinblick auf die europäische Richtlinie „Recht auf Reparatur“ nicht der Fall ist. Es liegt also kein Fehler seitens Medions vor.

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