Das Kassationsgericht gewinnt für Melloulis Erben gegen das Stiftungsministerium im dritten Immobilienverfahren in der Stadt Zagora || ANFASPRESS – Anfas Press, eine marokkanische elektronische Zeitung – Eine rund um die Uhr erneuerte marokkanische elektronische Zeitung – Marokko

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Das Kassationsgericht erließ eine Entscheidung zur Aufhebung der Berufungsentscheidung des Berufungsgerichts von Ouarzazate im Zusammenhang mit der Erhaltung eines der Grundstücke in der Gemeinde Zagora, die zugunsten des Ministeriums für Stiftungen und islamische Angelegenheiten ausfiel wurde bestätigt, wodurch entschieden wurde, dass der gesamte Einspruch der Erben von Mellouli Yahyaoui Tansiti zurückgewiesen wurde. Die Entscheidung trägt die Nummer: 461/1 Immobilienakte Nr. 2914/2022.


Zu den Fällen, in denen das Kassationsgericht seine Entscheidung, die Berufungsentscheidung aufzuheben, begründete, gehörte ein Verstoß gegen die Anforderungen von Kapitel 43 des Immobilienerhaltungsgesetzes.


Indem es sich im Wortlaut seiner Entscheidung auf technisches Fachwissen bei der Beantragung von Erbschaftsbeiträgen beruft, einem Verfahren, das in seine Zuständigkeit fällt, wodurch die Entscheidung unbegründet und rechtswidrig geworden ist, muss sie aufgehoben werden.


Der Aufsichtsrat von Ahbas Zagora hatte im Namen des Ministeriums für Stiftungen am 29.06.2017 beim Immobiliengouvernement von Ouarzazate einen Memorisierungsantrag Nr. 39836/28 eingereicht, um die Immobilie namens „Al-Nabsh“ in der Stadt zu speichern von Zagora, mit einer Fläche von 4 Hektar und 89 Rubel, und stützte seinen Antrag auf ein einziges Dokument: eine Kopie des Grundbuchs. Eine Zählung der inhaftierten Grundstücke wurde von der Zagora Endowments Authority und den Erben von Al durchgeführt -Malouli legte es ihm vor, betrachtete diese Immobilie als ihr eigenes Eigentum und untermauerte ihr Angebot mit einer Reihe von Überprüfungsgebühren, einschließlich einer Erbschaftsgebühr, einer Zertifizierungsgebühr und einer Fortsetzungsgebühr, und forderte, dass die Justiz in allen Phasen die Kopie zurückziehen, auf die sich das Ministerium für Stiftungen stützte und die aus dem Register entnommen wurde. Eine Zählung der inhaftierten Immobilien wurde von der Zagora-Stiftungsbehörde durchgeführt, da es sich um ein von ihr selbst erstelltes Dokument handelt, das nicht als Beweismittel vor Gericht verwendet werden kann um das Eigentum nachzuweisen.


Es ist auch erwähnenswert, dass das Kassationsgericht zugunsten der Erben von Mellouli in drei Immobilienakten obsiegte, in denen sie Einwände gegen die vom Stiftungsministerium eingereichten Erhaltungsforderungen einer Gruppe von Immobilien in der Stadt Zagora einreichten.


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