Bundesfinanzminister Jörg Kukies (SPD) geht offenbar von zügigen Koalitionsverhandlungen nach der Bundestagswahl am 23. Februar aus. Zwar hat er sich öffentlich nicht so geäußert. Aber am Montag verschickte sein Ressort das Rundschreiben an die Ministerien, in dem die Regularien für die vorläufige Haushaltsführung enthalten sind.
Demnach können die Ministerien vom 1. Januar an vorläufig 45 Prozent der Mittel ausgeben, die im Entwurf für den Bundeshaushalt für das kommende Jahr vorgesehen sind. Also knapp die Hälfte – was üblicherweise auch für ein halbes Jahr reicht.
Das deutet darauf hin, dass die rot-grüne Minderheitsregierung mit einem endgültigen Haushaltsbeschluss von Bundestag und Bundesrat bis zum Sommer rechnet. Zwar ist die Basis der vorläufigen Haushaltsführung der schon vorliegende Ampel-Regierungsentwurf.
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Aber weil nach der Wahl ein komplett neues Gesetzgebungsverfahren gestartet werden muss, das mindestens zwei Monate dauern dürfte, müsste der neue Etat wohl spätestens Anfang Mai vom neuen Kabinett beschlossen werden. Die Koalitionsverhandlungen aber dürften nicht vor Ende März ernsthaft beginnen.
Wann steht die nächste Regierung?
Es ist also eine sehr optimistische Annahme, tatsächlich vor dem Sommer einen Etat zu haben. Doch im Finanzministerium geht man davon aus, dass es gelingen kann, die Schlussabstimmung im Bundesrat in dessen Sitzung am 11. Juli zu schaffen. Die Koalitionsverhandlungen müssten dann nach Einschätzung in Haushälterkreisen sehr straff geführt werden. Auch im Finanzministerium ist von einem ehrgeizigen Zeitplan die Rede.
Kukies und das rot-grüne Minderheitskabinett hätten auch den Etat 2024 als Basis für die vorläufige Haushaltsführung nehmen können. Der ist immerhin vom Parlament beschlossen worden. Aber die Entscheidung für den nicht beschlossenen Etatentwurf für 2025 ist rechtlich in Ordnung. Weder der Artikel 111 des Grundgesetzes, der den Rahmen setzt, noch die sonstigen Regelwerke zum Etat schränken eine Regierung hierbei ein.
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Allerdings ist dieser Entwurf im vergangenen Juli schon vom Kabinett unfertig an den Bundestag überwiesen worden. Der Streit um die nicht geschlossenen Lücken führte dann auch zum Kollaps der Ampelkoalition. Insbesondere das Vorhaben, einen Teil des Lochs über eine Globale Minderausgabe (GMA) in Höhe von zwölf Milliarden Euro zu decken, stieß auf deutliche verfassungsrechtliche Zweifel der Experten in der Anhörung des Haushaltsausschusses.
Die Ampel wollte diese GMA daher unter zehn Milliarden Euro drücken, aber das gelang nicht mehr. Mit einer GMA kann praktisch die endgültige Entscheidung über die konkrete Ausgabenplanung auf einen späteren Termin verschoben werden.
Unfertiger Entwurf
Zudem hatte der Haushaltsausschuss einige Ressortetats zu dem Zeitpunkt noch gar nicht behandelt, als die Koalition am 6. November zerbrach. Die vorläufige Haushaltsführung basiert somit auf einem weiterhin unfertigen Entwurf.
Für die Bürger ist allerdings wichtig, dass trotz der Verzögerung bis zum Beschluss eines regulären Etats alle wichtigen Ausgaben geleistet werden können – auch über die Bundestagswahl hinaus und theoretisch sogar bis zum Jahresende 2025. Alle gesetzlichen Verpflichtungen müssen eingehalten werden.
Dazu gehören nicht nur Sozialleistungen wie das Bürgergeld, sondern auch Kindergeldzahlungen und andere Geldleistungen. Darunter fällt auch der Zuschuss aus dem Bundeshaushalt an die Rentenversicherung.
Begonnene Förderprogramme werden fortgesetzt. Das gilt auch für begonnene Investitionsmaßnahmen. Neue Projekte allerdings kann die rot-grüne Minderheitsregierung nicht auf den Weg bringen. Und bei den Personalausgaben ist sie sogar an den Haushalt für 2024 gebunden, das sehen die Regeln der vorläufigen Haushaltsführung so vor.
Sollten sich die Koalitionsverhandlungen im kommenden Jahr doch länger hinziehen und der neue Etat erst nach dem Sommer fertig sein, ist das im Übrigen auch kein Problem, jedenfalls rein rechtlich. Kukies kann den Ausgabendeckel, der nun bei 45 Prozent der Gesamtmittel liegt, jederzeit ausweiten – je nach Lage.