Laut einer Studie weist diese Zahl je nach Region starke Unterschiede auf, während sich Familien immer häufiger für die Feuerbestattung entscheiden, die günstiger ist als die Bestattung.
Die Kosten einer Beerdigung sind keineswegs unerheblich. Laut einer Studie von Silver Alliance in Zusammenarbeit mit Simplifia, die fast 51.000 im letzten Jahr organisierte Beerdigungen (oder 8 % der Gesamtzahl) untersuchte, beliefen sich diese durchschnittlichen Kosten für Familien auf 4.730 Euro.
„Diese Zahl spiegelt die erhebliche finanzielle Belastung wider, die Beerdigungen für Familien darstellen, insbesondere in einem Kontext, in dem 60 % der für Beerdigungen verantwortlichen Angehörige hauptsächlich Frauen (59 %) sind, über 60 Jahre alt sind (60 %) und oft über ein begrenztes Einkommen verfügen“, wir können lesen.
Denken Sie daran, dass die durchschnittliche Höhe der Altersrente in Frankreich 1.400 Euro beträgt.
Zypern des Tages: Die Kosten für Beerdigungen sind um mehr als 35 % gestiegen – 13/10
Dieser Durchschnitt weist je nach Region starke Unterschiede auf. Am teuersten sind sie in der Normandie und auf der Île-de-France: durchschnittlich 5.350 und 5.317 Euro.
Zu den günstigsten zählen hingegen Okzitanien (4.362 Euro), die Region Provence-Alpes-Côte-d’Azur (4.399 Euro) und Nouvelle-Aquitaine (4.452 Euro).
Aufgrund des Preises wird eine Feuerbestattung bevorzugt
Angesichts dieser hohen Kosten entscheiden sich immer mehr Familien für eine Feuerbestattung, die günstiger ist als eine Beerdigung (4.434 Euro im Vergleich zu 5.044 Euro), ein Trend, der sich seit 2005 Jahr für Jahr bestätigt. Sie machen 43,5 % der Bestattungen in der untersuchten Gruppe aus.
Zumal es bei Beerdigungen nicht nur um die Beerdigung oder Einäscherung geht. Für optionale Leistungen wie Blumenarrangements, die Veröffentlichung von Todesanzeigen oder Grabdenkmäler zahlen Familien durchschnittlich 1.115 Euro zusätzlich.
Für manche Familien sind diese Kosten manchmal zu hoch. Neben der Bestattungsversicherung, die jeder abschließen kann, gibt es auch andere Systeme, bei denen Erben oder Bestattungskostenträger die Kosten übernehmen können.
Wenn der Verstorbene ein Beamter war, kann seine Familie die Zahlung einer Sterbegeldleistung (Artikel D712-19 des Sozialversicherungsgesetzbuchs) beantragen, die unter bestimmten Bedingungen gezahlt wird.
Helfen Sie mit, Beerdigungen zu finanzieren
War der Verstorbene ein Angestellter in der Privatwirtschaft, können die Begünstigten bei der primären Krankenversicherungskasse (CPAM), von der der Verstorbene zum Zeitpunkt seines Todes abhängig war, die Zahlung einer Sterbegeldleistung beantragen, ebenfalls unter bestimmten Bedingungen. Der Festbetrag beträgt 3.909,94 Euro.
Wenn der Verstorbene im Ruhestand war, kann die Person, die die Bestattungskosten bezahlt, eine Erstattung durch die nationale Rentenversicherungskasse für Arbeitnehmer (Cnav) beantragen, wenn diese dem Verstorbenen Geld schuldet (Rentenrückstände). Der Erstattungsbetrag ist auf 2.286,74 Euro begrenzt.
Wenn es sich bei dem Verstorbenen um einen Arbeitssuchenden handelte, kann die Person, mit der sie als Paar zusammengelebt hat, per Post bei der Agentur Pôle emploi, von der sie abhängig war, eine Sterbegeldleistung beantragen. Diese Entschädigung entspricht dem 120-fachen des Tagegeldes, das der Verstorbene erhalten hat oder erhalten würde.
Schließlich besteht für Personen, deren Mittel es nicht zulassen, die Bestattungskosten zu bezahlen, und die keine Unterstützung zur Deckung dieser Kosten erhalten, die Möglichkeit, die Gemeinde zu bitten, die Bestattungskosten unentgeltlich zu übernehmen oder die Bestattungskosten zu übernehmen. wie in Artikel L2223-27 des Allgemeinen Gesetzbuchs der Kommunalbehörden angegeben.
Olivier Chicheportiche Journalist BFM Business