Fahrverbot für Schüler – Pressemitteilungen für das laufende Jahr – Pressemitteilungen – Veröffentlichungen

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Aktualisiert am 21.11.2024

Météo hat das Département Côte-d’Or von Donnerstag, 21. November, 11:00 Uhr, bis Freitag, 22. November, 12:00 Uhr, in orangefarbenen Schnee-Eis-Alarm versetzt.

Diese Wachsamkeit betrifft auch die folgenden Departements: Aube, Yonne, Haute-Marne, Vosges, Haute-Saône, Doubs, Territoire de Belfort und Haut-Rhin.

Schneefall ist bis zum Abend vorhergesagt.

Über den Tag verteilt werden 3 bis 10 cm erwartet, an der Côte-d’Or lokal 15 cm.

Angesichts des Schneefalls und der Vereisungsgefahr heute Nacht und morgen früh, Der Präfekt von Côte-d’Or verbietet per Präfekturdekret vom 21.11.2024 den Verkehr von Schülertransporten am Freitag, 22. November, von 5 bis 12 Uhr auf allen Straßen- und Autobahnnetzen im Département Côte-d’Gold.

Darüber hinaus, Ein Zonendekret vom 20. November 2024 schränkt den Verkehr von Schwerlastfahrzeugen ein wie folgt:

  • Für Fahrzeuge mit einem Gewicht von mehr als 7,5 Tonnen, die zur - und Güterbeförderung eingesetzt werden, ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 70 begrenzt km/h auf dem Autobahnnetz und der Ringstraße von Dijon und es ist ihnen verboten, zu überholen oder die Spur zu wechseln, wenn mindestens eine Fahrspur der Fahrbahn mit Schnee oder Eis bedeckt ist:
    • von Donnerstag, 21. November, 11 Uhr bis Freitag, 22. November, 10 Uhr für Aube, Côte-d’Or, Nièvre und Yonne;
    • von Donnerstag, 21. November, 13 Uhr bis Freitag, 22. November, 10 Uhr für Doubs, Haute-Marne und Haute-Saône;
    • von Donnerstag, 21. November, 15 Uhr bis Freitag, 22. November, 10 Uhr für Haut-Rhin, Vogesen und Territoire de Belfort.

Ratschläge und Empfehlungen für Einzelpersonen

  • Seien Sie vorsichtig und wachsam, wenn Sie unbedingt reisen müssen.
  • Bereiten Sie Ihre Reise und Ihren Reiseplan vor. Denken Sie daran, Ihr Fahrzeug mit Spezialausrüstung auszustatten und sich vor der Kälte zu schützen;
  • die eingeführten Verkehrsbeschränkungen und Umleitungen respektieren;
  • Erleichterung der Durchfahrt von Straßen- und Autobahnräumgeräten, insbesondere durch Parken Ihres Fahrzeugs außerhalb der Fahrspuren;
    • Das Überholen eines Schneepfluges oder eines Salzstreuers während des Eingriffs ist gefährlich und laut Straßenverkehrsordnung verboten:
    • Den eingreifenden Maschinen Vorrang einräumen;
    • Treten Sie in die Fußstapfen des Salzstreuers oder Schneepfluges, profitieren Sie von einer freien Straße und beteiligen Sie sich an der wichtigen Durchmischung des Salzes, um seine Wirkung zu verlängern
  • Schützen Sie sich vor Stürzen und schützen Sie andere, indem Sie den Schnee räumen und die Gehwege vor Ihrem Haus streuen, ohne dabei die Wasserabflüsse zu verstopfen.

Bleiben Sie auf dem Laufenden: https://vigilance.meteofrance.fr/fr/cote-d-or/demain

France

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