Angehörige psychisch erkrankter Menschen können eine Entschädigung fordern

Angehörige psychisch erkrankter Menschen können eine Entschädigung fordern
Angehörige psychisch erkrankter Menschen können eine Entschädigung fordern
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Während die Debatte über Gesundheitskosten und die Auswirkungen auf Gesundheitsprämien in den Mittelpunkt gerückt ist, verkompliziert eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichts (TF) die Situation noch weiter. Die höchste Justizbehörde des Landes hat zugunsten einer Mutter entschieden, die sich ganztägig um ihren Sohn kümmert, der unter anderem an Autismus-Spektrum-Störungen leidet.

Sie verlangte von der Krankenkasse eine Entschädigung von 15.000 Franken pro Monat, weil sie ihr Kind sieben Tage die Woche und neun Stunden am Tag betreuen musste, wie die „SonntagsZeitung“ am Sonntag enthüllte. Über den auszuzahlenden Betrag – die 15.000 Franken – entscheidet die TF nicht. sind zweifellos nicht realistisch – unterstützen aber den Grundsatz der finanziellen Unterstützung der Krankenkassen für die Grundversorgung von Angehörigen psychisch erkrankter Menschen (siehe Kasten).

Mehrere Experten gehen davon aus, dass dieser Entscheid zu einer Explosion der Gesundheitskosten in der Schweiz führen könnte. „Gerichtsentscheide werden immer absurder“, reagierte UDC-Nationalrätin Martina Bircher. Seine Parteikollegin Diana Gutjahr meint, dass Menschen mit einer psychischen Erkrankung „keine dauerhafte Pflege benötigen, wie dies bei schweren körperlichen Gebrechen der Fall ist“.

Der gewählte Beamte fügt hinzu, dass jeder seinen Teil dazu beitragen muss, die Kosten zu senken, und dass Familien „die Pflicht haben, füreinander zu sorgen“. Ökologin Manuela Weichelt äußert sich nicht zu den zu zahlenden Beträgen, erinnert jedoch daran, dass die Alterung der Bevölkerung und der Mangel an Pflegepersonal dazu führen werden, dass die Pflege von Patienten durch Angehörige immer wichtiger wird. Die am Sonntag kontaktierten Mitglieder der Sozialistischen Partei sagen, dass sie den Fall genauer untersuchen wollen, bevor sie Stellung beziehen.

Erweiterte gesetzliche Grenzwerte

Im Falle einer psychischen Erkrankung können Pflegekräfte bereits eine Vergütung für bestimmte Aufgaben wie etwa die Essenshilfe erhalten. Doch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs erweitert die Möglichkeiten der Begleitung und Unterstützung von Patienten. Wenn die Entschädigung für die Grundversorgung von Angehörigen körperlich erkrankter Menschen insbesondere im Hinblick auf deren Dauer gesetzlich klar geregelt ist, gilt dies nicht mehr für psychische Erkrankungen.

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